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Geschrieben von shinead am 01.08.2011, 13:45 Uhr

Erkundige dich

Auf den Betreuungsunterhalt kann die Mutter verzichten. Wenn sie also quittiert, dass der Anspruch durch die Renovierung und Ausstattung des Kinderzimmers getilgt ist, geht das in Ordnung.

Auf Kindesunterhalt darf nicht verzichtet werden.

 
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