Geschrieben von Astrid18 am 10.02.2018, 10:39 Uhr |
Ergänzung zu Wohl Zeit zu gehen?
Bevor Ihr Euch tatsächlich scheiden lassen könnt, müsst Ihr mindestens 1 Jahr getrennt gelebt haben; bei streitiger Scheidung (d.h. nur einer will die Scheidung) 3 Jahre. Lass Dich da bestmöglich anwaltlich beraten. Währen der Ehe gibt es für Dich Trennungsunterhalt, danach hängt es vom Alter der Kinder ab. Ich meine, bei einem Kind ab 8 Jahren kann einem eine Vollzeittätigkeit zugemutet werden (was bedeutet, dass es dann keinen Unterhalt für Dich mehr gibt). Für die Kinder muss er immer zahlen (Ausnahme Wechselmodell). Es gibt Fälle in denen es Sinn macht, den Kindern ihr Zuhause zu erhalten. Das solltest Du mit Deinem Anwalt besprechen. Alles Gute!
- Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - strickjackale 10.02.18, 8:59
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - Marianna81 10.02.18, 9:47
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - claudi700 10.02.18, 9:58
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - Astrid18 10.02.18, 10:39
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - Sternenschnuppe 10.02.18, 12:12
- Danke für die Info! - Mehtab 10.02.18, 14:42
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - elocin1206 10.02.18, 20:30
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - Nevin0821 10.02.18, 23:58
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - emilie.d. 11.02.18, 1:51
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - mams 11.02.18, 9:55
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - strickjackale 11.02.18, 18:27
- Re: Ergänzung zu "Wohl Zeit zu gehen?" - wir6 12.02.18, 10:26
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Ich bin selbst ein Mann der leider viel meckert!:/