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Geschrieben von +emfut+ am 07.11.2010, 22:15 Uhr

Betreuungsunterhalt

Betreuungsunterhalt KANN in der Höhe bis zu dem Betrag gehen, den sie vorher im Beruf verdient hat. Das wäre so das Maximale - aber dem steht natürlich der Bedarf von Euch als Familie und den Kindern entgegen.

Ich würde mir unbedingt einen Anwalt leisten.

Gruß,
Elisabeth.

 
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