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Geschrieben von sunchildsdream am 07.11.2010, 21:14 Uhr

Betreuungsunterhalt

Hallo ihr Lieben!

Ich habe mal eine sehr persönliche Frage an Euch: Wieviel Betreuungsunterhalt bekommt Ihr von den Vätern Eurer Kinder?!
Gerne natürlich als PN!

Hintergrund ist folgender:
ich hatte schon ein paar mal mein Problem angeschrieben, das mein Mann nach einem ONS seit Juli ein weiters Kind hat, für das er nun auch unterhalt zahlt.
Die Kindsmutter hat jetzt verlauten lassen, das sie nun auch Betreuungsunterhalt für sich einfordern möchte!
In erster Linie wohl von ihrem ExMann, aber mein Mann wird als Unterhaltspflichtiger genau so berechnet.
Da es aber leider nirgendwo irgendwelche Richtlinien gibt, interessiert mich einfach mal, in welchem Rahmen so ein Betreuungsunterhalb angesiedelt wird....

Liebe Grüße

Kerstin

 
9 Antworten:

Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von Mullii am 07.11.2010, 21:19 Uhr

Hallo,

ich frage mich gerade was Betreuungsunterhalt ist, habe diesen Begriff noch nie gehört, meinst Du einfach nur Unterhalt?!

Wenn ja, ist dass ganz unterschiedlich, schau einfach mal in die Düsseldorfer Tabelle, dann kann könnt ihr Euch den Unterhalt so in etwa ausrechnen!

Hier mal ein Link:

http://www.vamv-berlin.de/download/DT_Stand_01_01_2010.pdf

LG.

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Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von Nurit am 07.11.2010, 21:51 Uhr

Ich weiß nicht, was Dein Mann verdient, aber im Unterhalt vorrangig sind die KInder, dann (falls es eine Mangelfallberechn. gibt) wird Deine eventuelle und ihre unstrittige (Kind unter 3) Bedürftigkeit geprüft, denn ihr seid gleichrangig.
Wenn sie Unterhaltsnasprüche gegenüber ihren Exmann gibt, wird das mit in die Berechnung einbezogen. Ihn stehen dann noch 900 Euro Selbstbehalt zu.
Ich kann da keine genaue Summe sagen.

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Re: Nachtrag

Antwort von Nurit am 07.11.2010, 21:53 Uhr

in zweitletzten Satz sollte es *IHM* heißen; ist gerade schwierig zu tippen, da der Nagellack noch nicht ganz trocken ist..

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Re: Nachtrag

Antwort von cke04 am 07.11.2010, 21:57 Uhr

ich hätte damals über 400 euro bekommen,wollte den uh für mich aber nicht,meine freundin bekommt 25o euro

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Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von +emfut+ am 07.11.2010, 22:15 Uhr

Betreuungsunterhalt KANN in der Höhe bis zu dem Betrag gehen, den sie vorher im Beruf verdient hat. Das wäre so das Maximale - aber dem steht natürlich der Bedarf von Euch als Familie und den Kindern entgegen.

Ich würde mir unbedingt einen Anwalt leisten.

Gruß,
Elisabeth.

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Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von cke04 am 07.11.2010, 22:29 Uhr

meißt ist es aber so, wenn der mann für mehrer kinder uh zahlen muss ,bleibt nichts über für die mutter.
ihr habt ja auch 2 kinder die er unterhalten muss.

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Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von Sakra am 08.11.2010, 6:33 Uhr

geht zum anwalt!
hier zu spekulieren bringt rein gar nichts.

mein schwager hat auch ein ONS-kind auf der wildbahn. er zahlt für dieses kind einen minimalunterhalt, denn er hat zuhause auch noch frau und 2 kinder zu finanzieren und die stehen an erster stelle.

die ONS dame wollte auch unterhalt für sich, ist damit aber nicht durchgekommen.

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Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von vallie am 08.11.2010, 8:44 Uhr

eine exkollegin hat betreuungsunterhalt vom erzeuger eingeklagt und gewonnen.
der war aber single ohne kind. insofern denke ich, daß dein mann schon erheblich verdienen müßte, daß für die mutter was abfällt.

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Re: Betreuungsunterhalt

Antwort von sunchildsdream am 08.11.2010, 8:54 Uhr

Vielen Dank für Eure Beiträge!

Das ist ja doch alles ganz schön kompliziert...!
Wir haben diese Woche noch einen Termin beim Anwalt-da bin ich ja mal gespannt drauf!

Liebe Grüße

Kerstin

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