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Geschrieben von Nurit am 24.01.2008, 10:37 Uhr

Bekommt hier jmd. Ehegattenunterhalt?

Steht Dir denn überhaupt Unterhalt zu?
Nach dem neuen Gesetz hast Du ja eine Erwerbsobliegenheit, so bald das jüngste Kind 3 ist und angemessen betreut werden kann; allerdings gilt das wohl nicht im Trennungsjahr. Bei 1700 Euro geht der Kinderunterhalt ab und dann noch ca. 900 Euro Selbstbehalt für Deinen Ex und von dem Rest sind es wohl 3/7..ich verstehe aber Deine Frage nicht, weil Du doch anwaltlich vertreten wirst (oder habe ich das falsch gelesen), warum fragst Du nicht Deinen Anwalt?

 
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