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Geschrieben von +emfut+ am 26.04.2009, 12:28 Uhr

Auto

In Deutschland hat man das Recht auf eine Beförderung (Schulbus o.ä.) für Grundschüler, wenn die (Sprengel-)Schule nicht fußläufig zu erreichen ist. Ein Auto kann und darf keine Voraussetzuung für den Schulbesuch sein.

Zum Rest sage ich lieber nix, winke aber mal eben solidarisch in Richtung Vallie und Malwinchen

Gruß,
Elisabeth.

 
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