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von Leena  am 22.04.2024, 21:38 Uhr

Aufteilung der Kinderbetreuung bei Arbeitslosigkeit eines Partners

"In der Vergangenheit hatten wir ähnliche Diskussionen, zum Beispiel über die Betreuung des Kindes während der Nacht. Wir haben uns jetzt darauf geeinigt, die Nachtschichten 50/50 zu teilen, wobei ich die Nächte vor meinen Bürotagen frei habe. Eigentlich finde ich aber, dass wenn einer 100% arbeitet, der andere dann eben die Nächte 100% machen muss."

Wenn das öfter so gelaufen ist, kann ich verstehen, wenn die Frau unterbegeistert ist vom väterlichen Engagement und vehement Forderungen stellt - warum sollte das Elternteil, das 40 Stunden/Woche arbeitet, damit automatisch das Recht haben, jede Nacht durchzuschlafen und am Wochenende auch? Und das Elternteil, das 24/7 das Kind betreut, nicht wenigstens einmal am Wochenende schlafen dürfen?

Bei solchen Ansinnen wäre ich auch auf Krawall gebürstet...

Fortbildung ist auch Arbeit.

 
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