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Geschrieben von jennifera0107 am 02.04.2011, 11:39 Uhr

aufenthaltsbestimmungsrecht

Hallo ihr lieben,

mein mann hat sich vor knapp 3 monaten von mir getrennt da er eine neue partnerin hat in letzter zeit ist einiges passiert er kam 2 mal wieder zu mir und unseren gemeinsamen sohn zurück ist jedoch immer wieder nach höchstens 3 tagen zu seiner neuen verschwunden. Jedenfalls ist in den 3 monaten nichts "harmonisch" verlaufen ich wollte immer alles im guten klären. Es ging um das Besuchsrecht für unseren Sohn er holt ihn jedes zweite wochenende hält sich jedoch nciht immer an die zeiten....
einen monat hat er keinen unterhalt bezahlt was ich noch durchgehen lassen hab....
Doch er droht mir immer wieder das alleinige Sorgerecht zu beantragen egal was er dafür tun muss er kann mir jedoch nichts vorwerfen da ich eine liebevolle und fürsorgliche mama bin und das weiss er eigentlich auch und er droht mir auch damit das wenn ich einen neuen Freund habe er unseren Sohn nicht einmal anfassen darf geschweige denn einmal bei mir übernachten darf....Naja er hat allerdings unseren sohn gleich nach einer wochen mit zu seiner neuen Freundin genommen und ich habe es akzeptiert denn der kleine soll definitiv nicht darunter leiden
Ich bin nur ziemlich am ende mit meinen nerven und habe auf dieses ganze Theater keine Lust mehr und möchte mir nicht mein Leben ´lang drohen lassen von ihm ich denke es wäre das beste das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen am 12.April habe ich einen termin beim jugendamt u´m denen mal den Sachverhalt zu erklären und mit denen zusammen zu arbeiten.....
Das ganze geht mir schon ziemlich Nahe und an manchen Tagen weiss ich einfach nicht weiter was haltet ihr davon das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen? und wie läuft das ganze?

Danke für eure Antworten
Liebe grüße
Jenny

 
4 Antworten:

Re: aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von +emfut+ am 02.04.2011, 12:28 Uhr

Was erwartest Du Dir vom ABR? Daß er Dir nicht mehr droht? Das ist Blödsinn, das kann/wird er auch weiterhin tun. Daß er das Kind pünktlich holt? Das kann/wird er weiterhin nicht tun. Daß er den Unterhalt regelmäßig zahlt? Auch das kann/wird er weiterhin nicht tun.

Das Einzige, was der Antrag auf ABR bewirken wird: Er wird die Fronten verhärten. Kann man machen - aber davon eine Beruhigung der Situation zu erwarten ist, mit Verlaub, naiv.

Gruß,
Elisabeth.

P.S.: Punkte und Kommata erleichtern die schriftliche Kommunikation.

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Re: aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von vinchen am 02.04.2011, 15:34 Uhr

Ihr müßt das ganz dringend klären und zwar nicht als Absprache unter euch, sondern gerichtlich und somit verbindlich! Vorallem versuche dein Kind da raus zu halten, wenn ihr euch zerfleischen wollt, ok! Aber der Kleine soll doch nicht leiden! Also schnell handeln!

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Re: aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von ohmami am 02.04.2011, 18:46 Uhr

, dein Ex weiß offenbar ganz genau, dass du duckmäuserst!
Er spielt mit dir und bedroht dich, weil du ihm das durchgehen läßt. Du wehrst dich nicht, hast Angst!
Punkt 1: zum Anwalt gehen und das direkt gerichtlich festlegen lassen. Zu spät kommen über das akademische Viertel hinaus...da war ich mit meinen Mädels dann weg. Ich glaub es geht los! Der Kerl läßt dich sitzen und du wartest auf ihn_ da war ich hart und bin weggefahren. Hat er Pech gehabt.
Lass dich doch auf keine Spielchen ein. Er kann dir gar nicht drohen. Was er für sich in ANspruch nimmt, gilt für dich grade so. Alleiniges Sorgerecht kriegt man heute nur noch bei wirklich gravierenden Dingen und das was du erzählst ist ja lächerlich. Du hast das Kind und kümmerst dich und er ist nicht mal in der Lage alle 14 Tage wenigstens pünktlich zu sein!
Geh zum Anwamlt, lass all diese >Dinge klären und fertig!

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Re: aufenthaltsbestimmungsrecht

Antwort von mamaEJV am 03.04.2011, 22:46 Uhr

also ich kann dir aus eigner erfahrung nur empfehlen wirklch zum anwalt gehen un alle vereinbarungen mit dem KV festzulegen un festzuhalten... am besten dokumentierst du auch alles z.b. wann ihr welche vereinbarung getroffen habt un wie diese dann wirklich aussahen...
mein ex (KV von zwei gemeinsamen kindern) hatte damals gedroht unsere (zu diesem zeitpunkt 4mon alte tochter) an die wand zu werfen weil sie geschrien hat un er sie net beruhigen konnt... ich weiß manchma sagt man aus der sit heraus dinge die man net so meint, aber er war wirklich sehr aggressiv als ich ankam is die sit zwischen uns eskaliert das er mir vor den kids (sohn war damals 20mon alt) mit seiner faust eine mitten ins gesicht verpasst hat es folgten in den nächsten wochen droh anrufe/sms er stand sogar nachts (4uhr)mit dem messer bewaffnet vor meiner haustür un hat ohne zu übertreiben die ganze straße wachgebrüllt durch seine morddrohungen... all dies hat bis heute (noch) net gereicht um das alleinige sorgerecht zu bekommen... also das er mit dieser drohung drch kommt gleube ich net!!
wünsche dir viel kraft un alles gute

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