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Geschrieben von Butterflocke am 01.08.2013, 21:00 Uhr

Aber es geht doch praktisch immer um eine zeitweise/vorübergehende...

Wenn ein Elternteil (welches auch immer) bis zur Beendigung der Grundschulzeit zu Hause verweilt, weil die Kinder ihn/sie angeblich so dringend brauchen, dann ist das nach meiner Definition nicht mehr "vorübergehend".

Vorübergehend ist doch in dem Fall mit Hilfe ganz praktischer Argumente zu definieren: nach 10 Jahren des Hausfrauendaseins habe ich auch bei noch so guter Ausbildung nur noch schlechte Chancen, in meinem Beruf wieder Fuß zu fassen.
Nach einem Jahr Elternzeit sieht das mit Sicherheit vielversprechender aus....

 
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