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Geschrieben von apz am 07.04.2005, 15:42 Uhr

Wichtig und dringend: Autositz auch vorne?

Hallo an Alle,

ich habe eine wichtige Frage:

Meine Tochter ist fast 4 Jahre alt und wir haben einen Maxi Cosi Rodi XP Autositz. Darf sie damit auch auf den Beifahrersitz? Das Auto hat Airbag.

Normalerweise kommt sie immer nach hinten, denn ich halte dies für das Sicherste. Morgen muss ich aber mit viel Gepäck wohin fahren und ich bringe die Sachen nur ins Auto, wenn ich den Rücksitz umklappe (sperrig). Meine Tochter muss aber auch mit.

Bitte helft mir und vielen, vielen Dank. Auch Links wären hilfreich.

 
6 Antworten:

Re: Wichtig und dringend: Autositz auch vorne?

Antwort von mozipan am 07.04.2005, 15:57 Uhr

Ja, wenn nicht ausdrücklich vom Hersteller des Autos gesagt/geschrieben wird, dass KEIN Kindersitz auf dem Beifahrersitz befestigt werden darf.

Schreibt der Hersteller diesbezüglich nur dass bei eingeschaltetem Airbag keine rückwärtsgerichteten Kindersitze/Babyschalen dort montiert werden dürfen dann kann ein Vorwärtsgerichteter Sitz auch auf dem Beifahrersitz befestigt werden. Den Beifahrersitz bei vohrandenem Airbag dann bitte auf die hinterste Position schieben.

Das Kinder generell vor dem 12. Geburtstag nicht vorne sitzen dürfen gilt nicht mehr. Die Vorschrift stammt noch aus einer Zeit als es noch keine Kindersitze gab, bzw. diese noch nicht vorgeschrieben waren.

LG Sandra & Co. bei der immer eines der Kinder vorne mitfährt.

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Re: Ja, ist erlaubt! m.T.

Antwort von Bonnie am 07.04.2005, 17:21 Uhr

Ich habe kürzlich sogar bei der Polizei angerufen, weil ich dieselbe Frage hatte. Man darf bei Kiga-Kids trotz Airbag einen altersgerechten, nach vorn gerichteten Sitz auf dem Beifahrersitz benutzen. Der Airbag darf dabei auch angeschaltet sein. Man sollte allerdings den Vordersitz auf der Schiene so weit wie möglich nach hinten stellen, damit das Kind mit dem Gesicht im Falle eines Auffahrunfalls nicht so nahe am sich öffnenden Airbag ist.

Liebe Grüße,

bonnie

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Re: Wichtig und dringend: Autositz auch vorne?

Antwort von letti04 am 07.04.2005, 22:16 Uhr

Hallo,
das Gesetz, daß Kinder unter 12Jahren nicht vorne sitzen dürfen, gilt sehr wohl noch!! Erst, wenn alle Sitzplätze auf der Rückbank mit Kindern u n t e r 12 Jahren belegt sind, dann darf das in der Regel 4. Kind unter 12 mit altersgerechtem Kindersitz vorne sitzen.
Steht so im Gesetz.
LG Birgit

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meine Tochter sitzt seit der Geburt vorne....

Antwort von Caroline2000 am 07.04.2005, 23:37 Uhr

und die Polizei hat noch nie etwas dagegen gehabt!!! Sie war ja auch immer vorschriftsmäßig angeschnallt und im Kindersitz!
ich wurde bislang drei mal mit ihr kontrolliert!

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@letti04 In welchem Gesetz?

Antwort von mozipan am 08.04.2005, 8:09 Uhr

Hier habe ich einen Link gefunden, wo was ganz anderes steht und das was da steht, ist auch das, was mir die Polizei bei einer Verkehrsschulung für Eltern erzählt halt.

Hier der Link und darunter den entsprechenden Auszug daraus:

http://www.fahrtipps.de/verkehrsregeln/kinder.php

Zitat hieraus:

"Die Regel:

Kinder, die unter 12 Jahre alt sind, müssen auf allen Plätzen im Fahrzeug in einer altersgerechten Rückhalteeinrichtung (»Kindersitz«) Platz nehmen. Dabei spielt es gesetzlich keine Rolle mehr, ob sie auf der Rückbank oder vorne rechts sitzen.
Der Fahrer ist dafür verantwortlich, dass jedes Kind richtig gesichert wird. Es drohen außerdem Bußgeld sowie Flensburg-Punkte bei Nichtbefolgen der Vorschrift.
Auch für Kinder von Bekannten, die man zum Beispiel gefälligkeitshalber mitnimmt, hat man diese Verantwortung."

Also, wo soll das stehen, das Kinder in Deutschland im geeigneten Kindersitz NICHT vorne sitzen dürfen? Gib mal Gestetz, § oder Artikel und Absatz an wo das stehen soll!

LG Sandra & Co.

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Das steht auf der Homepage des ADAC:

Antwort von mozipan am 08.04.2005, 8:23 Uhr

"Seit 01.04.1993 dürfen Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten generell nur dann mitgenommen werden, wenn eine amtlich genehmigte und für das jeweilige Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen benutzt wird."



Also mit geeignetem Kindersitz dürfen die Kinder sehrwohl auf dem Beifahrersitz mitfahren, es sei denn es wird vom Autohersteller für das jeweilige Fahrzeug ausdrücklich ausgeschlossen.

Rückwärtsgerichtete Kindersitze dürfen bei eingeschaltetem Beifahrerairbag nicht auf dem Beifahrersitz angeschnallt werden.

LG Sandra & Co.

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