Geschrieben von KSLJ+2010 am 27.02.2013, 20:20 Uhr |
Kommt drauf an...
Hallo nochmal,
wir haben alle dieselbe Vermieterin und Hausverwaltung und die anderen haben keinen Brief bekommen.
Unsere Katzen werden nur in der Wohnung gehalten und alle Nachbarn die ich gefragt habe meinten das sie nie Katzengeruch aus unserer Wohnung wahrgenommen haben.
Die Hausverwaltung hat den schlechten Ruf da sie sich um keinerlei Mängel kümmert und alles auf die Mieter abwälzen möchte. Wir haben uns damals mit einem Anwalt gewehrt und haben Recht bekommen. Dann gab es noch den Nachbarn unter uns der sich beschwert hat da sich unser gerade mal 4 Monate Sohn damals mit den Beinchen auf dem Fußboden gestrampelt hat. Da hat die Hausverwaltung auch versucht uns abzumahnen, der Anwalt meinte das Kinderlärm hinzunehmen ist. gerade wenn ein Baby schreit oder in der Wohnung krabbelt kann der Nachbar nichts machen.
Der Mietverein meinte das er keine laufenden Sachen übernimmt, da hätten wir schon drin sein müssen und wenn dann etwas gewesen wäre hätten die etwas machen können.
Daher haben wir jetzt einen Anwalt eingschaltet und der meinte das der Ausgang ungewiss ist.
- Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - KSLJ+2010 26.02.13, 22:55
- Re: Kommt drauf an... - Hexhex 27.02.13, 9:47
- Re: Kommt drauf an... - KSLJ+2010 27.02.13, 20:20
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - Maria85 28.02.13, 15:51
- Re: Kommt drauf an... - Hexhex 27.02.13, 9:47
3Jahre alt und Wachstumsschub
Muss euch schon wieder nerven :-) und @kangaru
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