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Geschrieben von Hexhex am 27.02.2013, 9:47 Uhr

Kommt drauf an...

Hallo,

Du musst auf die Aufforderung der Verwaltung reagieren, ob sie nun einen schlechten Ruf hat oder nicht, das ist egal. Ich denke, Ihr habt gute Chancen, die Katzen behalten zu können, wenn Ihr belegen könnt (mit Namen), dass auch andere Mieter Katzen halten. Ganz wichtig ist dabei aber, dass diese Mieter dieselbe Vermieterin haben wir Ihr. Dass es also nicht ein Haus mit Eigentumswohnungen ist, die unterschiedlichen Leuten gehören. Denn jeder Eigentümer kann ja bei der Vermietung selbst vorgeben, ob Tiere gehalten werden dürfen oder nicht. Da ist es egal, wie andere Eigentümer im Haus das bei Vermietung handhaben.

Wenn es aber nur eine einzige Eigentümerin für alle Wohnungen des Hauses gibt, geht es nicht, dass sie Katzen bei den Einen duldet, bei den Anderen nicht. Sprich aber unbedingt die anderen Mieter dieser Frau an, die auch Katzen haben. Vielleicht haben auch sie ein ähnliches Schreiben der Hausverwaltung bekommen und Du weißt das nur nicht?

Fazit: Bevor Du zum Anwalt gehst, müssen zwei Dinge klar sein:
1) Die anderen Katzenhalter haben dieselbe Vermieterin wie Du.
2) Sie haben im Gegensatz zu Dir KEIN Schreiben der Hausverwaltung bekommen.

Ist dies Beides der Fall, solltet Ihr jetzt zu einem Anwalt gehen. Ein erstes Beratungsgespräch ist nicht so teuer. Die Gebühr richtet sich ja immer nach dem Streitwert, und der ist bei zwei Katzen und in einer Mietvertragsangelegenheit nicht hoch. Ihr könnt dabei auch fragen, wie hoch im schlimmsten Fall die Gerichtskosten wären, wenn Ihr verliert (Verlierer trägt die Kosten des gesamten Verfahrens). Das ist in der Regel bei so kleinen Problemen nicht viel.

LG

 
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