Geschrieben von Esmeralda am 02.05.2023, 10:54 Uhr |
Kindkrank Tage - was gilt in 2023
Hallo,
leider fällt es mir unheimlich schwer, selbst zu recherchieren, was für gesetzlich Versicherte bezüglich kindkrank Fehltage nun gilt.
Eigentlich hatte man ja wegen Corona 30 Tage je Elternteil - aber irgendwo stand, das wär am 7.4. ausgelaufen? Gleichzeitig stand trotzdem was von 30 Tagen da...
Hier gibt es doch bestimmt viele Eltern, die da schon gut Bescheid wissen und sich evtl. einen Moment nehmen können, um mich aufzuklären.
Mein Kind ist vier, ich arbeite erst seit diesem Jahr wieder.
Wie ist es, wenn man die Tage verbraucht hat - darf man sich trotzdem kindkrank melden ohne Ersatzgeld von der Kasse, muss man Urlaub nehmen...?
LG
Esmeralda
Re: Kindkrank Tage - was gilt in 2023
Antwort von Sonnenblume. am 02.05.2023, 11:35 Uhr
https://www.mainpost.de/ueberregional/im-fokus/eltern-kinderkrankengeld-2023-in-welcher-hoehe-und-fuer-wie-viele-tage-gilt-es-corona-sonderregel-06-04-2023-art-10991614
Das ergab meine Google Suche. Es sind 30 kindkrank Tage.
Wenn deine Tage aufgebraucht sind hat dein Partner ja noch seine Tage. Wenn du alleinerziehend bist hast du mehr kindkrank Tage.
Wenn diese aufgebraucht sind, du aber dein Kind betreuen musst kannst du mit deinem Arbeitgeber reden: Überstunden Abbau oder unbezahlten Urlaub nehmen ist da möglich.
Re: Kindkrank Tage - was gilt in 2023
Antwort von sunshine59 am 02.05.2023, 11:37 Uhr
Bei meiner Krankenkasse AOK Plus steht folgendes:
Wie viele Kind krank Tage 2023 AOK?
Auch für das Jahr 2023 gibt es zusätzliche Kinderkrankentage. Damit kann jedes gesetzlich versicherte Elternteil weiterhin pro Kind 30 Tage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern insgesamt maximal 65 Tage. Stand 01.01.2023
Außerdem ganz offiziell:
**w.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/kindergesundheit/faq-kind erkrankengeld.html
Re: Kindkrank Tage - was gilt in 2023
Antwort von Sabrina313 am 14.05.2023, 14:20 Uhr
Hallo, meine Krankenkasse schreibt auf ihrer Hompage folgendes:
Je Kalenderjahr hat jeder Elternteil, bei dem die genannten Voraussetzungen vorliegen, für jedes Kind maximal für 10 Arbeitstage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Bei Alleinerziehenden verdoppelt sich der Anspruch auf bis zu 20 Arbeitstage je Kind. Bei mehreren Kindern erhöht sich die Anspruchsdauer entsprechend.
Die.30 Tage waren nur bis 7.4.23!
LG:)
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