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Geschrieben von Tathogo am 15.01.2004, 11:13 Uhr

Kind krank-Regelung...weiß es eine von Euch...

Hallo!

Habe eine Frage zur"Kindkrank-Regelung"(oder wie das heißt...)

Es stehen einem doch pro Jahr(?) 10(?) Tage sog."Kind krank" zu...
Also wenn mein Kind wegen Krankheit nicht in Schule/Hort/Kiga gehen kann und ich deshalb nicht arbeiten gehen kann...dann zahlt für diese Tage nicht der Arbeitgeber,sondern die Krankenkasse-richtig?
Wenn ich nun 1 Woche in Urlaub fahre und mein Mann die lieben Kleinen hütet,er aber keinen Urlaub hat...und es passiert das eins der Kinder krank wird...darf ER dann dieses Kind krank nehmen??
Sorry bißchen peinlich-aber wir haben das noch nie gebraucht und gestern kam irgendwie diese Diskussion auf.Ob es "Rechtens" ist wenn ich im Urlaub bin und mein Mann dann Kind-Krank nimmt...
Wir wollen dass auch nicht "ausnutzen"oder so,sondern wir haben uns echt Gedanken gemacht wie das dann so ist!
Hoffe irgendjemand weiß was dazu... ;0)

LG
Tanja

 
1 Antwort:

Re: Kind krank-Regelung...weiß es eine von Euch...

Antwort von DW am 15.01.2004, 11:47 Uhr

...welcher der Eltern zuhause bleibt, ist egal. Allerdings steht auch im Gesetz, dass ein Elternteil nur dann Anspruch hat, wenn der andere Elternteil das Kind nicht pflegen kann. Das wäre dann bei Urlaub Ermessenssache, allerdings kann ja niemand leugnen, dass eine abwesende Mutter das Kind definitiv NICHT pfelegn kann, oder? Den entsprechenden Paragrafen aus dem Sozialgesetzbuch V habe ich in Auszügen unten reinkopiert. Aber Vorsicht: Man erhält keine Lohnfortzahlung, sondern Krankengeld! Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des beitragspflichtigen Arbeitsentgelts oder -einkommens, maximal 90 % des Nettoeinkommens.


Auszug aus dem § 45 SGB V
Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

(1) Versicherte haben Anspruch auf Krankengeld, wenn es nach ärztlichem Zeugnis erforderlich ist, daß sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege ihres erkrankten und versicherten Kindes der Arbeit fernbleiben, eine andere in ihrem Haushalt lebende Person das Kind nicht beaufsichtigen, betreuen oder pflegen kann und das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist....
(2)Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 besteht in jedem Kalenderjahr für jedes Kind längstens für 10 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte längstens für 20 Arbeitstage....

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