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Geschrieben von Kalogo am 07.11.2005, 23:52 Uhr

Habt ihr

Hallo Vesna,
uh, fieses Thema, aber man sollte sich unbedingt Gedanken darüber machen und die Frage mit denjenigen, die man sich als Ersatzeltern vorstellen kann, besprechen.

Verbindlich regeln kann man das aber nicht : Eine entsprechende Bestimmung im Testament würde das Vormundschaftsgericht nicht binden. Allerdings wäre ein Vormundschaftsrichter sicher froh, einen Anhaltspunkt zu haben, wen sich die Eltern wünschen und wenn der-/diejenige damit einverstanden ist, wird es die Sorge für die Kinder schon auf diese Person übertragen. Sinnvoll ist es also, dazu etwas im Testament oder einem sonstigen Schriftstück zu schreiben.

Ist ja alles nur für den hoffentlich nie eintretenden Fall der Fälle ... (danke, daß Du mich mal wieder daran erinnert hast, daß wir das dringend machen müssen !)
Gruß Julia

 
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