Erster Kinderwunsch

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von NinaBerlin  am 06.09.2015, 16:10 Uhr

Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Hallöchen aus Berlin :-)

Ich bin ganz neu hier und habe seit ca. einem halben Jahr einen extremen Kinderwunsch (vorher auch schon aber halt nich sooo intensiv). Mein Freund und ich sind schon ein Weilchen zusammen und haben natürlich auch über das Thema gesprochen.
Jetzt stellt sich da aber die Frage...also ich arbeite erst seit 15.7.15 als Erzieherin und mein Freund ist noch in einer schulischen Ausbildung. Wie siehts denn da eig mit dem Geld aus bei mir? Vor allem auch auf das Elterngeld bezogen? Muss ich 12 Monate vorher gearbeitet haben, um Elterngeld zu bekommen. Oder zählen die Monate auch, in denen ich schon Schwanger bin und bezahlt werde? Ich hab grad bissl Schwierigkeiten mich konkret auszudrücken. Aber vielleicht versteht mich doch jemand :p

Freue mich über jede liebe Hilfe oder Erfahrungsberichte :-)

 
7 Antworten:

Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von Annastie88 am 06.09.2015, 16:20 Uhr

Hallo,
ich denke, da du ja vermutlich ein Beschäftigungsverbot bekommst und das ja an deinem Gehalt nichts ändert, werden die Monate in denen du schon schwanger bist auch angerechnet. Sonst hätte ja jede Erzieherin ein Problem und man darf ja keinen Nachteil durch eine Ss bekommen.

Liebe Grüße Anna

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Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von NinaBerlin am 06.09.2015, 16:34 Uhr

Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort :-)
Stimmt, klingt sehr plausibel, wie du das erklärst.
Ich habe auch schon sämtliche Seiten gegoogelt aber nirgends stand da etwas DARÜBER drin :-/

Vielleicht finden sich ja noch andere die etwas darüber wissen :-) bin mal gespannt

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Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von Stuff84 am 06.09.2015, 17:14 Uhr

Für die Berechnung des EG zählen die 12 Monate vor dem Mutterschutz. Im Falle eines BV dürfte sich da nichts ändern, da du ja dein normales netto weiter bekommst.

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Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von lilaWölkchen am 07.09.2015, 20:53 Uhr

Ich dachte dass die 12 Monate vor der Schwangerschaft zählen also bis man weiß dass man schwanger ist?

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Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von Stuff84 am 08.09.2015, 15:39 Uhr

Nein es zählen immer die vor Mutterschutz, alles andere wäre unlogisch und vorallem bei einigen auch unvorteilhaft.

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Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von Baby67 am 09.09.2015, 12:54 Uhr

Hallo
Du solltest dich auf jeden Fall mal beim Sozial- oder Jugendamt informieren, was dir zusteht.
Achte auch darauf, ob du noch in der Probezeit und unbefristet angestellt bist.
Mit freundlichen Grüßen
Baby67

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Re: Hallo liebe Mitmenschen! Es geht ums Elterngeld.

Antwort von NinaBerlin am 09.09.2015, 14:30 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Antworten.

Nach vielem hin und her, werde ich erstmal umziehen und erst dann ist das Thema Baby wieder aktuell...was muss das muss :-/ ist ja auch sinnvoller :p

Ich wünsch euch was < 3

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