Erster Kinderwunsch

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Geschrieben von Anja* am 17.08.2000, 16:57 Uhr

An Michaa

Ergänzung zu Beitrag von mini7:

Auf jeden Fall würde ich zumindest einen Antrag bei Sozialamt auf
Hilfe zum Lebensunterhalt und die Hilfe in besonderen Lebenslagen stellen.
In fast jeder Bibliothek bekommt man das Bundessozialhilfegesetz. Darin findet man evt. auch aktuelle Regelsatztabellen, um sich vorzuinformieren. Regelsätze umfassen die laufenden Leistungen für verschiedene Leistungen des täglichen Lebens.
Bei Michaa liegt darüber hinaus Mehrbedarf an.
Die Rechtsgrundlage der Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen ist der § 38 BSHG.

Halt die Ohren steif Michaa!

 
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