Geschrieben von Tany82 am 04.05.2010, 20:29 Uhr |
Wie hoch ist der Ki.freibetrag?
Heute bekam ich ein Schreiben von der Stadt, soll jetzt Nachweise über d. Einkommen einreichen (Kind geht ab Aug. in den KiGa),
mein Schwager hat mal von einem Ki.freibetrag erwähnt, der von dem Einkommen noch abgezogen wird,
wie hoch ist der ca.?
Was musstet ihr so vorzeigen, Lohnst.ausgleich auch?
Warum das?
Reicht den nicht die letzten Abrechnungen vom Einkommen?
Re: Wie hoch ist der Ki.freibetrag?
Antwort von dieElle am 04.05.2010, 20:46 Uhr
Hallo!
Kommt auf´s Bunderland an!!! Die Vorschriften sind da recht unterschiedlich!
Re: Wie hoch ist der Ki.freibetrag?
Antwort von Tany82 am 04.05.2010, 20:49 Uhr
wir sind aus NRW
Re: Wie hoch ist der Ki.freibetrag?
Antwort von dieElle am 04.05.2010, 21:15 Uhr
Aaaah, Spaß mit KiBiZ! Wir sind auch aus NRW.
Grundlage für die KiGa-Gebühren ist das Jahresbruttoeinkommen. Davon werden noch Werbungskosten in Abzug gebracht (also entweder die Pauschale von 920 Euro oder halt die tatsächlichen Kosten durch hohe Fahrtkosten zur Arbeitsstätte ect.).
Was übrig bleibt wird zur Ermittlung der Gebühren herangezogen!
LG, dieElle
Re: Wie hoch ist der Ki.freibetrag? elle
Antwort von Tany82 am 04.05.2010, 21:19 Uhr
pn
Re: Wie hoch ist der Ki.freibetrag? elle
Antwort von roti120392 am 04.05.2010, 21:24 Uhr
Wir haben eine Verdienstbescheinigung vom AG eingereicht. Du darfst aber nochmals im Januar dann eine neue Bescheinigung abgeben, weil nicht das Vorjahr angerechnet wird, sondern das laufende Jahr. Dann werden die Kosten erstattet bzw nachberechnet.
So läuft das bei uns (auch NRW).
LG Tina
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