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Geschrieben von sarahsmom am 07.04.2008, 15:09 Uhr

Kranktage für Kind

Hallo ihr erfahrenen Kigamütter.
Demnächst geht Sarah in die Grippe und ich arbeiten. Für jedes Elternteil gibt es ja 10 Tage wo man daheim bleiben kann wenn das Kind krank ist. Es steht schon ziemlich fest das mein Mann nicht daheim bleiben kann da ihm sein Chef sonst an die Gurgel springt.

Kann ich denn nun als Ehefrau die Tage meines Mannes mit übernehmen so das ich insgesammt 20 tage habe? Falls ja, wo beantrage ich das denn.

LG

 
12 Antworten:

Re: Kranktage für Kind

Antwort von katrin0306 am 07.04.2008, 15:23 Uhr

Mann, da würd ich mich aber freuen, wenn das gehen würde - ich glaubs aber nicht. Nach dem 10. Tag mußt Du die Krankschreibung fürs Kind auf der Rückseite ausfüllen und zur KK schicken....

Ich laß mich natürlich auch gern eines besseren belehren, was die Übertragbarkeit dieser Tage angeht.

Liebe Grüße

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ab dem10. Tag?

Antwort von Hofi2 am 07.04.2008, 15:26 Uhr

Bei uns schon ab dem 1. Tag. Der AG zahlt nicht, man bekommt das Geld nachträglich von der Krankenkasse.
Liegt das am AG oder an der Krankenkasse???
Nicole

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Re: doch

Antwort von omabär am 07.04.2008, 15:26 Uhr

hab erst vor kurzem den antrag ausgefüllt bei der krasnkenkasse!ruf doch einfach mal bei der krankenkasse an bei uns war das überhaupt kein problem!sind allerdings beide bei der gleichen krankenkasse!
vg

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Re: doch

Antwort von katrin0306 am 07.04.2008, 15:31 Uhr

Wie cool, wir sind auch bei der selben KK.... Mein Mann kann sich auch meist nicht krankschreiben lassen.

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mit begründung

Antwort von suki am 07.04.2008, 16:08 Uhr

kannst du alle tage auf deine kappe nehmen. wenn dein mann eben kein frei nehmen kann, dann akzeptiert das deine kasse.
geld gibts ab dem 1.tag, wo das kind krank ist.

lg

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nicht übertragbar!

Antwort von speedy am 07.04.2008, 17:31 Uhr

Die Kind-krank-Tage sind personenbezogen und nicht übertragbar (lt. Gesetz)- auch Alleinerziehende erhalten keine 20 Tage. Damit soll u.a. auch der AG geschützt werden.

Die Bescheinigung wird durch den KiA ausgestellt und muss ab dem 1. Tag beim AG eingereicht werden. Der AG kann dann entscheiden, ob er den Vw-aufwand auf sich nimmt und von der KK Geld anfordert oder ob er einfach selbst weiter zahlt.

Gruß, Speedy

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Re: ab dem10. Tag?

Antwort von Nase am 07.04.2008, 17:50 Uhr

Also wir müssen die auch gleich an die KK weiter geben, sonst gibts kein Geld. und es gibt diese zehn Tage von der Krankenkasse, aber dem 11. Tag bist Du dann ohne Geld zuhause.. So ist diese 10 Tage Regelung.
Man muß die Zettel gleich an die Krankenkasse abgeben, sonst wäre das ja keine 10 Tage Regelung. Und die Tage vom Mann kann man sich nicht anrechnen lassen.
Diese zehn Tage bekommst Du auch nur, wenn Du die ganze Woche arbeitest, bei Teilzeitjobs wird das dann runter gerechnet.. Ich bekomme zum Beispiel nur 3 Krankheitstage fürs Kind, weil ich nicht voll arbeite..

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Re: nicht übertragbar!

Antwort von Jalima am 07.04.2008, 17:53 Uhr

Wenn beide Eltern berufstätig sind und Kinder unter 12 Jahren krank sind, darf jedes gesetzlich krankenversicherte Elternteil - gegen Vorlage eines Attests - zehn Tage im Jahr pro Kind zu Hause bleiben ...


... und sich um das Kind kümmern, bei mehreren Kindern maximal 25 Tage. Alleinerziehende dürfen 20 Tage, maximal 50 Tage fehlen. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ein Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoverdienstes oder maximal 90 Prozent des Nettogehalts. Man spricht dann von unbezahlter Freistellung. Diese Regelung gilt auch für einen Unfall des Kindes, der in Kindergarten, Hort oder Schule passiert ist - oder auf dem Weg dorthin oder nach Hause.

Und: hat z.B. die Mutter ihre Fehltage schon ausgeschöpft, kann sie sich (so die Empfehlung der Spitzenverbände der Krankenkassen) die Tage des Vaters übertragen lassen, sofern dieser die Betreuung des kranken Kindes nicht übernehmen kann.

Manchmal lohnt auch ein Blick in den Arbeitsvertrag: Manche berufstätige Mütter und Väter, die gesetzlich krankenversichert sind, haben einen Anspruch auf bezahlte Freistellung und dürfen etwa fünf Tage im Jahr zu Hause zu bleiben, um ihr krankes Kind zu betreuen - auch hier muss man ein Attest vorlegen. Der Arbeitgeber zahlt regulär das Gehalt weiter, so wie er es auch tut, wenn man selbst krank ist. Dieser Anspruch auf bezahlte Freistellung geht vor und verdrängt den gesetzlichen Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Kombinieren kann man die beiden nicht. Ist diese Lohnfortzahlung via Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen - dann greifen die oben genannten zehn Tage Freistellung.

Selbständige, die in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind, können Anspruch auf unbezahlte Freistellung haben - das hängt von der Satzung der jeweiligen Krankenkasse ab. Deshalb gilt: nachfragen!

Quelle:http://www.brigitte.de/job/karriere/kind/kind_krank/

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Re: nicht übertragbar!

Antwort von MamaFlix am 07.04.2008, 18:55 Uhr

Mein Mann und ich sind bei der gleichen KK und als ich mich da schlau gemacht haben (vor 2,5 Jahren) hieß es die TAge kann man übernehmen. Für meinen Mann ist es auch schwierig freizunehmen.

Ich hab somit 40 Tage mit 2 kids....

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Re: nicht übertragbar!

Antwort von sarahsmom am 07.04.2008, 20:15 Uhr

Ich danke euch, werde mich mal bei der KK erkundigen bin gespannt was die sagt.

LG

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doch ich habe 20 Tage

Antwort von simnik am 07.04.2008, 20:26 Uhr

ich bin allein erziehend und haben 20 Tage

auch die Übertragung geht , wenn der Mann UNABKÖMMLICH in der Firma ist

Simnik

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simnik hat recht

Antwort von Suka73 am 08.04.2008, 10:06 Uhr

ich bin auch ae und habe ebenfalls 20 tage (die ich übrigens letztes jahr überschritten habe) und ja, die krankheitstage SIND übertragbar!!!

lg sue

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