Geschrieben von lilke am 14.06.2017, 13:07 Uhr |
Kita-Zuschuss vom AG
Die Verpflegungskosten dürfen nicht als steuerfreier Betreuungszuschuss ausgezahlt werden, nur die reinen Betreuungskosten. Auch keine Zusatzkosten für Integration was es vielleicht noch gibt. Zahlen kann der AG das Essensgeld natürlich, aber das muss halt wie der Rest vom Einkommen versteuert werden.
LG Lilly
- Kita-Zuschuss vom AG - MamaMaria88 13.06.17, 22:20
- Re: Kita-Zuschuss vom AG - lilke 13.06.17, 22:45
- Re: Kita-Zuschuss vom AG - emilie.d. 14.06.17, 9:36
- Re: Kita-Zuschuss vom AG - lilke 14.06.17, 13:07
- Ich hab nochmal google gefragt, sagt auch, Verpflegung darf steuerfrei erstattet werden. - emilie.d. 14.06.17, 19:11
- Re: Ich hab nochmal google gefragt, sagt auch, Verpflegung darf steuerfrei erstattet werden. - lilke 14.06.17, 22:00
- Re: Ich hab nochmal google gefragt, sagt auch, Verpflegung darf steuerfrei erstattet werden. - lilke 14.06.17, 22:00
- Re: Ich hab nochmal google gefragt, sagt auch, Verpflegung darf steuerfrei erstattet werden. - lilke 14.06.17, 22:00
- Ich hab nochmal google gefragt, sagt auch, Verpflegung darf steuerfrei erstattet werden. - emilie.d. 14.06.17, 19:11
- Re: Kita-Zuschuss vom AG - lilke 14.06.17, 13:07
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