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Geschrieben von Leya07 am 30.08.2011, 21:38 Uhr

Kita-Gebühren

In NRW wird gestaffelt nach Einkommen. Ich glaube 3,7% vom Einkommen abzüglich Freibeträge, aber inkl. Kindergeld und Unterhalt. Und es gibt eine Obergrenze. Bei weniger Betreuungszeit sind 3,3% oder 3% oder so.
Man hat bei uns Anspruch auf einen Platz ab 3 Jahren. Wenn ein Geschwisterkind betreut wird, zahlt man nur ein Kind, das Vorschuljahr ist frei (das wollen sie wieder abschaffen). Essensgeld ist abhängig von der Einrichtung. Ich zahle 1x 55€ und 1x 60€ für Mittagessen. Mitgeben darf man nicht.

 
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