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Geschrieben von Steffi528 am 08.01.2012, 11:20 Uhr

Kindergartenbeiträge stehen im Landesgesetz

http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=25427&article_id=6546&_psmand=8

Da der Rechtsanspruch für Kinder ab 3 Jahren für einen Kindergartenplatz für 4 Stunden sein muss, kann natürlich der Träger eventuell auch sagen: Nur die 4 Pflichtstunden sind frei.
Meistens ist es aber so, das je nach dem man angemeldet ist, der Platz frei ist oder eben nur der Vormittagsplatz.
Erkundige Dich da am besten bei deinen Träger (Jugendamt oder Gemeinde). Essensgeld bleibt davon bestehen.

Ja, und das Geld bekommt man bei einem Kann-Kind zumindest bei uns zurück. Ich würde es mir sonst auch erklagen, da es zu einer Ungleichheit führt, wenn Kann-Kinder plötzlich das geld nicht zurück bekommen.

Grüße

 
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