Geschrieben von lilke am 24.01.2017, 7:31 Uhr |
Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?
Die TaMü hier nehmen keine Kinder über 3, wenn das bei Dir genauso ist, brauchst Du so oder so einen KiTa-Platz und der steht deinem Kind rechtlich zu. Ich würde mal mit der Gemeinde reden, was sie dazu sagen und für dich tun können und nebenbei fallen lassen, dass Du notfalls auch bereit bist das Recht deines Sohnes einzuklagen.
LG
Lilly
- Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - stuffstuff 23.01.17, 20:10
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - sternenfee75 23.01.17, 21:09
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Dreamie0609 23.01.17, 21:30
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Jeckyll 24.01.17, 3:11
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Johanna3 24.01.17, 6:52
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - stuffstuff 24.01.17, 7:31
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - lilke 24.01.17, 7:31
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Itzy 24.01.17, 12:19
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Winterkind09 24.01.17, 9:47
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Johanna3 24.01.17, 11:21
- Wo kann ich denn anfragen? - stuffstuff 24.01.17, 13:27
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - Johanna3 24.01.17, 11:21
- Re: Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus? - sternenfee75 23.01.17, 21:09
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