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Geschrieben von lilke am 24.01.2017, 7:31 Uhr

Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Die TaMü hier nehmen keine Kinder über 3, wenn das bei Dir genauso ist, brauchst Du so oder so einen KiTa-Platz und der steht deinem Kind rechtlich zu. Ich würde mal mit der Gemeinde reden, was sie dazu sagen und für dich tun können und nebenbei fallen lassen, dass Du notfalls auch bereit bist das Recht deines Sohnes einzuklagen.

LG
Lilly

 
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