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Geschrieben von Johanna3 am 24.01.2017, 6:52 Uhr

Kennt ihr euch mit der Überbelegungsregelung aus?

Dass jemand arbeiten will, wird nicht als Grund durchgehen, Gruppen überzubelegen. Eigentlich sind sie es doch längst. Als Härtefälle gelten, so viel ich weiß, schwere Krankheit der Eltern oder Besuch der Kita ist Auflage vom JA.

 
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