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Geschrieben von biene2012 am 20.11.2013, 21:07 Uhr

Erzieherin Schwanger....rechtliches

Meinst du, das mit dem kündigen, weil die dann wissen könnten, dass man einen Kinderwunsch hat und so dann über kurz oder lang weg wäre???

Ich weiß nur, dass wenn man z.b gekündigt wird und man beweisen kann (Arztbescheinigung), dass man vor der Kündigung schon schwanger war, dass man da auch nicht mehr gekündigt werden kann.

Und noch was: einen positiven Sst kann man schon in der 4. Woche haben, obwohl man auf einem Ultraschall nichts sieht. Dann dem Arbeitgeber bescheid zu geben, find ich wirklich was früh. da ist leider noch alles offen.

 
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