Geschrieben von biene2012 am 20.11.2013, 21:07 Uhr |
Erzieherin Schwanger....rechtliches
Meinst du, das mit dem kündigen, weil die dann wissen könnten, dass man einen Kinderwunsch hat und so dann über kurz oder lang weg wäre???
Ich weiß nur, dass wenn man z.b gekündigt wird und man beweisen kann (Arztbescheinigung), dass man vor der Kündigung schon schwanger war, dass man da auch nicht mehr gekündigt werden kann.
Und noch was: einen positiven Sst kann man schon in der 4. Woche haben, obwohl man auf einem Ultraschall nichts sieht. Dann dem Arbeitgeber bescheid zu geben, find ich wirklich was früh. da ist leider noch alles offen.
- Erzieherin Schwanger....rechtliches - Tanja2255 13.11.13, 16:51
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - Glückskind_2009 13.11.13, 17:06
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - Johanna3 13.11.13, 17:37
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - glückskinder 13.11.13, 20:03
- Nicht nach Schwangerschaftstest! Sondern erst... - MM 14.11.13, 9:48
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - denkerstirn 14.11.13, 10:11
- Re: Erzieherin Schwanger....rechtliches - biene2012 20.11.13, 21:07
Checkliste fuer die Kita wahl
Kaufladen----Kind zu alt???
Werden Kinder mit Absicht schlecht dargestellt?
Kita nur mit Arbeitsbescheinigung?
Welche Trinkflasche für den Waldkindergarten ...
Entwicklung Ende 4 Jahre
Kindergarten - ja oder nein?
Kita und Schule
Treffen mit anderen Kindern