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Geschrieben von hypericum am 01.06.2010, 21:14 Uhr

dringende frage zum landeserziehunsgeld

nabend mädels!

ich brauche mal eure hilfe... also ich sitze gerade vor dem antrag für das landeserziehungsgeld thüringen.
nun tritt ab 1.8.2010 eine gesetztesänderung ein, nachdem das geld nicht ab dem 2. bis 3. geburtstag gezahlt wird, sondern schon ab dem 1. bis 3. burzeltag.
nun ist sohnemann im januar 2009 geboren und ich darf nun den antrag stellen. bekomme ich das geld nun rückwirkend oder erst ab dem 1.8.2010? finde darüber im netz so gar nichts!!!

und dann steht da im antrag ein satz, den ich gar nicht verstehe und auf den ich mit ja oder nein antworten soll!
also, vielleicht versteht das einer von euch:
krankenkasse:
ich bin pflichtversichert und übe keine nichtselbständige erwerbstätigkeit aus bzw. ich bin pflichtversichert, arbeitslos und erhalte kein arbeitslosengeld 1... hä????

büdde büdde, brauche hilfe! vielleicht stehe ich heute abend echt nur auf dem schlauch!!!

 
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