Kigakids

KIGAKIDS - Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von hypericum am 01.06.2010, 21:14 Uhr

dringende frage zum landeserziehunsgeld

nabend mädels!

ich brauche mal eure hilfe... also ich sitze gerade vor dem antrag für das landeserziehungsgeld thüringen.
nun tritt ab 1.8.2010 eine gesetztesänderung ein, nachdem das geld nicht ab dem 2. bis 3. geburtstag gezahlt wird, sondern schon ab dem 1. bis 3. burzeltag.
nun ist sohnemann im januar 2009 geboren und ich darf nun den antrag stellen. bekomme ich das geld nun rückwirkend oder erst ab dem 1.8.2010? finde darüber im netz so gar nichts!!!

und dann steht da im antrag ein satz, den ich gar nicht verstehe und auf den ich mit ja oder nein antworten soll!
also, vielleicht versteht das einer von euch:
krankenkasse:
ich bin pflichtversichert und übe keine nichtselbständige erwerbstätigkeit aus bzw. ich bin pflichtversichert, arbeitslos und erhalte kein arbeitslosengeld 1... hä????

büdde büdde, brauche hilfe! vielleicht stehe ich heute abend echt nur auf dem schlauch!!!

 
4 Antworten:

Re: dringende frage zum landeserziehunsgeld

Antwort von Mama von Jonas und Lea am 01.06.2010, 21:36 Uhr

Wegen der Krankenkasse: Arbeitest Du bereits wieder und bist angestellt? Dann bist Du pflichtversichert und mußt mit ja antworten. Arbeitest Du nicht, bist Du evtl. familienversichert oder arbeitslos oder was da sonst noch steht und mußt die Frage mit nein beantworten.
Vermutlich bekommst Du erst ab dem 01.08. das Geld, wenn das Gesetz in Kraft tritt, dann dürfte Dein Kind 1,7 Jahre sein, oder habe ich mich da verrechnet? Wenn es das neue Gesetz nicht gegeben hätte, hättest Du das Geld ja erst ab Januar 2011 bekommen. Wenn Du nicht arbeitest und dein Kind selbst betreust, bekommst Du die 150 Euro direkt ausgezahlt. Ansonsten geht das Geld an den Kindergarten und wird wohl über die Beiträge teilweise verrechnet. Wenn es Dein 2. Kind ist, bekommst Du noch 50 Euro ausgezahlt und der Rest geht an den Kindergarten. Zumindest war es damals bei mir so bis Ende 2008, wenn sich das zwischenzeitlich nicht geändert hat.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: dringende frage zum landeserziehunsgeld

Antwort von hypericum am 02.06.2010, 11:46 Uhr

danke dir! so habe ich es mir fast gedacht!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: dringende frage zum landeserziehunsgeld

Antwort von sibs1 am 02.06.2010, 16:50 Uhr

Hallo,

mir wurde damals gesagt, dass das Geld für 3 Monate rückwirkend ausgezahlt wird. Ansonsten rufe einfach mal bei unsere Elterngeldstelle an. Die sind da sehr nett.

LG Sibs

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

@ hypericum

Antwort von nadajo am 02.06.2010, 22:41 Uhr

hast du den Antrag zu geschickt bekiommen oder hast du ihn abgeholt?

Mein Kleiner ist Mo 1 Jahr geworden und ich war Mitte Mai da um mich zu erkundigen. Da wußte davon noch keiner was und mir wurde gesagt, ich kann nächstes Jahr ab März den Antrag stellen...

Soweit ich weiss bekommst du das Geld von 08/2010-07/2010.

http://www.michaelpanse.de/2010/4925/koalitionsentwurf-des-neuen-thuringer-kitag/

musst ziemlich weit runter scrollen - hab´s hier mal kopiert


Übergangsbestimmung



(1) Die für zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 geborenen oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommenen Kinder erlassenen Bescheide sind dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der vorliegenden Fassung anzupassen. § 2 Abs. 1 des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bisher geltenden Fassung findet Anwendung.



(2) Für die zwischen dem 1. August 2007 und dem 31. Juli 2008 geborenen oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommenen Kinder, für die noch kein Erziehungsgeld nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der bisher geltenden Fassung beantragt wurde, gilt das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der vorliegenden Fassung entsprechend. § 2 Abs. 1 und 2 des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes in der bisher geltenden Fassung findet Anwendung.



(3) Für die zwischen dem 1. August 2008 und dem 31. Juli 2009 geborenen oder bei der berechtigten Person mit dem Ziel der Annahme als Kind aufgenommenen Kinder gilt das Thüringer Erziehungsgeldgesetz in der vorliegenden Fassung mit der Maßgabe, dass der Anspruch auf Erziehungsgeld im Sinne von § 2 Abs. 1 frühestens am 1. August 2010 beginnt.“

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.