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Geschrieben von EarlyBird am 10.08.2017, 7:59 Uhr

Dein ernst Johanna? Habe mir deinen super Link angeschaut:

Gleich zu Beginn steht:

Personen, denen Minderjährige anvertraut worden sind, haben ihnen gegenüber eine Aufsichtspflicht. Diese sieht vor, dass ihnen anvertraute Personen

keinen Schaden erleiden (Beispiel: ein Kind stürzt vom Klettergerüst)
anderen keinen Schaden zufügen (Beispiel: ein Kind schlägt ein anderes Kind mit einer Spielzeugschaufel, wodurch das andere Kind verletzt wird)

Also nach deinem Link habe ich eine Aufsichtspflichtsverletzung begangen, wenn ein Kind im Sandkasten mit dem Schaufelchen zuhaut und das gehauen Kind einen Kratzer hat!

Aha, sollen alle Erzieher kündigen - denn die Aufsichtspflicht können Sie gar nicht erfüllen.

Hundmeyer wird hingegen sogar in Fachakademien gelehrt. Ähm ja, das Juraforum wohl kaum ;)

Ich möchte gar nicht wissen wie oft du dich demnach der Aufsichtspflichtverletzung schuldig gemacht hast, so beruft man sich auf das "Juraforum".
Lächerlich ist das, absolut lächerlich.

 
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