Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Pampersmami am 22.09.2011, 19:55 Uhr

zusätzliche Betreuungsleistungen weiß jemand was alles darunter zählt?

Hallo mein Sohn hat ja eine Autismus-Spektrum-Störung, hatte auf die Pflegestufe 1 gehofft, hat aber nur zur 0 gereicht mit den 100€ zusätzl.Betreuungsleistungen, leider hab ich keinen Schimmer was ich damit anfangen soll.
Zählt da auch die Nachmittagsbetreung in der Schule dazu?
Finde bei uns nur Links zu Altzheimer/Demenz und schwerstbehinderten Pflege!
Er braucht ja in den Sinne keine extra Pflege! Och man bin völlig verwirrt!

Danke schon mal.

 
9 Antworten:

Musst Du die Verwendung des Gledes denn überhaut belegen???

Antwort von Trini am 23.09.2011, 8:10 Uhr

Meine Schwiegermutter ist schwer dement (aber körperlich fit wie ein Turnschuh) und bei ihre ist die gleiche Situation.

Sie "darf" jetzt die Tagespflege von ihrer Rente und diesen läppischen € 100 bestreiten.

Die € 100 sind soviel ich weiß nicht zu belegen.
Wenn man PS 1 hat kriegt man ja uch das Geld (und mehr Geld, wenn man einen Pflegedienst beauftragt).
Insofern dient das Geld Euer finaziellen Entlastung.
- Nachmittagsbetreuung, die vielleicht für ein gleich altes gesundes Kind nicht mehr nötig wäre.
- Therapien, die die Krankenkasse nicht übernimmt.
- Haushaltshilfe, damit Eltern sich besser ums Kind kümmern können.

Trini

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Re: Musst Du die Verwendung des Gledes denn überhaut belegen???

Antwort von Pampersmami am 23.09.2011, 8:13 Uhr

Danke ,aber ja es muß eine Rechnung erfolgen! Ich hab keine Ahnung der familienentlastende Dienst uns da helfen könnte , er geht ja schon an 3Tagen 3h in den Schulhort und das ist schon fast K....grenze! Die Autismustherapie übernimmt ja das Jugend/sozialamt und Ergo gibts auf Rezept also irgendwie absolut sinnlos für unsere Situation!

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Re: Musst Du die Verwendung des Gledes denn überhaut belegen???

Antwort von dani_j_j am 23.09.2011, 10:28 Uhr

Und Fahrtkosten? Oder fährst du nicht selbst? Vielleicht kannst du auch Hilfe im Haushalt bekommen, da du durch den erhöten Pflegeaufwand an deinem Sohn, den du keiner anderen Person überlassen möchtest, weniger Zeit für Einkauf, Wäsche und "das bisschen Haushalt macht sich von allein" hast. Es gibt da richtige Servicestellen, die dir stündlich und regelmässig dafür jemand schicken können...

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Re: zusätzliche Betreuungsleistungen weiß jemand was alles darunter zählt?

Antwort von cairam2000 am 23.09.2011, 13:40 Uhr

Hallo!

Die zusätzlichen Betreuungsleistunge kann man leider nur über eine "Einrichtung", also z.B. Pflegedienst oder Familienentlastender Dienst, abrechnen. Das kann auch keine Privatperson machen (Ausnahme NRR - da geht es wenn die Person eine Schulung gemacht hat).

Frag' also mal beim FED/FUD Deiner Gegend nach was die so anbieten. Man kann das Geldd auch "aufsparen" (6 Monate?) und dann z.B. eine Ferienfreizeit damit finanzieren. Deine Pflegekasse gibt Dir bestimmt Auskunft darüber, welche Einrichtungen in Deiner Gegend zugelassen sind....

Mehr dazu erfährst Du auch z.B. bei www.rehakids.de

Liebe Grüße
Simone

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Re: zusätzliche Betreuungsleistungen weiß jemand was alles darunter zählt?

Antwort von cairam2000 am 23.09.2011, 13:41 Uhr

ich meinte natürlich NRW (Nordrhein-Westfalen) *ups*

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Re: zusätzliche Betreuungsleistungen weiß jemand was alles darunter zählt?

Antwort von Jo64 am 23.09.2011, 18:14 Uhr

Hallo,

was cairam berichtet, ist richtig. Mein Sohn hat ADS udn atyp. Autismus und bekommt PS 1 und auch diese 100 Euro, die wir pro Monat ausgeben können für die entlastende Betreuung. Es hieß, wir müssen uns einen Pflegedienst besorgen, es muss gewährleistet sein, dass diese Leute ausgebildet sind. Leider hatten wir das hier nicht und somit konnten wir die ersten 2 Jahre nichts in Anspruch nehmen. Jetzt kommt seit den letzten 2 Jahren jemand vom DRK einmal die Woche, manchmal auch weniger. Aber jetzt in den Ferien werde ich sie mehr brauchen, da mein Sohn nicht mehr in den Hort geht.
Also du müsstest Pflegevereine anrufen (z.B. AWO, Caritas oder DRK u.s.w.) und fragen, ob sie jemanden haben, der das übernehmen kann. Und die rechnen dann mit der KK ab. Du bekommst ja die 100 Euro auch nicht in die Hand.
Falls noch fragen, bin gern bereits:-)

Liebe Grüße und alles Gute Jo

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Re: zusätzliche Betreuungsleistungen weiß jemand was alles darunter zählt?

Antwort von muffelzahn am 23.09.2011, 21:16 Uhr

Ja was cairam schreibt ist ok.
Ich pflege meinen Schwager, bei Pflegestufe 3 + erhöhten Betreuungsaufwand von 200 Euro. Wir nehmen das Geld wenn er in Kurzzeitpflege ist und bezahlen davon die Investitionskosten. Das sind die Kosten die privat getragen werden müssen.
Mir wäre auch lieber über das Geld frei verfügen zukönnen, denn ich möchte keinen Pflegedienst in der Wohnung haben, da es ständig andere Leute sind.
Lieber würde ich meine Nachbarin oder meine Tochter damit bezahlen, wenn sie mal aufpassen.
LG

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Re: zusätzliche Betreuungsleistungen weiß jemand was alles darunter zählt?

Antwort von cairam2000 am 24.09.2011, 8:56 Uhr

Hi Muffelzahn,

Ich weiß nicht, ob Du schon mal von der Verhinderungspflege gehört hast? Da hast Du einen Betrag von 1510 € im Jahr zur Verfügung! Die VP kann auch eine Privatperson machen! Nur bei Deiner Tochter weiß ich nicht genau - es gibt da eine Regelung, dass man bei Verwandtschaftschaftgrad xy nur einen geringeren Betrag hat...

Für die Betreuung durch die Nachbarin könntest Du also die Verhinderungspflege (stundenweise Erstzpflege) nehmen. Den Stundenlohn kannst Du frei mit der Ersatzpflegeperson verhandeln. Du mußt allerdings das Geld verauslagen und bekommst es dann von der PK wieder. Frag mal bei der PK nach!

Liebe Grüße

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Re: zusätzliche Betreuungsleistungen

Antwort von 4hamänner am 25.09.2011, 23:02 Uhr

Zusätzliche Betreuungsleistungen sind unabhängig von der PS, weshalb ihr sie ja auch genehmigt bekommen habt.

Diese Unterstützung kommt - so wie die PS auch - aus der Altenpflege, deshalb sind auch die meisten Infos darüber. Diese Leistungen sind für Personen gedacht, die nicht im eigentlichen Sinne gepflegt werden müssen, aber erhöhten Betreuungsbedsrf haben, da sie z.B. Alltagsgefahren nicht richtig einschätzen können, Weglauftendenzen habe und / oder Gefahr besteht, dass sie sich oder andere verletzen.

Für euch heißt das, dass Betreuung beim Spielen, Spazierengehen, Begleitung zu Therapien u.ä. davon bestritten werden kann. Aber eben keine Pflege (Anziehen, Hygiene, Essen ...) Ihr braucht dazu - wie oben auch schon mal geschrieben wurde - allerdings einen Verein (z.B. die Lebenshilfe oder Caritas). Ehrenamtliche melden sich dort und werden geschult - sind aber auf dem Gebiet ungelernt (häufig Studenten). Ihr meldet euch also dort, findet eine passende Person und dann läuft alles nur noch zwischen euch und dem Helfer. Der Helfer muss dann mit dem Verein abrechnen. Bei uns lief es so, dass der Verein den Stundensatz vorgegeben hat. Und wir haben dann die Kosten bei der Kasse eingereicht. Damals (vor 2,5 Jahren - seit der Einschulung haben wir das nicht mehr gemacht) konnte man auch das Geld mehrerer Monate zusammenfassen.

Am besten wendest du dich also an einen Verein und kannst dort auch noch mehr Informationen dazu bekommen (vielleicht auch auf den entsprechenden Internetseiten) - dort wird es meist als Familienentlastender Dienst (FED) bezeichnet.

Liebe Grüße
Anja

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