Geschrieben von Gi123 am 30.07.2021, 23:31 Uhr |
Verhinderungspflege
Guten Abend ich habe eine Frage ,
Eine Freundin hat mich heute gefragt ob ich Zeit haben auf ihr Tochter ab und zu mal aufzupassen und sie eine Antrag auf Verhinderungpflege dafür machen kann sie hat Pflegegrad 4 .
Meine Frage ich jetzt ich habe selber ein Behindertes Kind mit pflegestufe 3 und helfe dazu noch einer Nachbarin ihr Kind den Haushalt zu machen da diese Kind pflegstufe 1 hat . Das nennt man Nachbarschafthilfe.
Kann mir vielleicht eine die Frage beantworten ob ich die Verhinderungspflege trotzdem machen dürfe ?
Viel dank schonmal im Voraus
Hättest Du denn Zeit ?
Antwort von Ellert am 31.07.2021, 13:01 Uhr
Frage wäre eher ob man das unbegrenzt darf oder den Lohn dafür versteuern müsste
da würde ich mal beim Finanzamt anfragen.
Im zweifel für ab und zu nimmt man das Kind der Freunde auch ohne Geld, war bei uns früher üblich , im Gegenzug halt
Frag mal bei Rehakids, die kennen sich da aus...
Antwort von Ellert am 31.07.2021, 13:02 Uhr
dagmar
Re: Hättest Du denn Zeit ?
Antwort von Gi123 am 31.07.2021, 15:24 Uhr
Was meine sie mit versteuern ? Das ich die 1612€ Verhinderungspflege versteuern müsste ?
Klar mache ich das auch umsonst aber ich mache das schon öfters und das spz wo sie ist hatte uns das angeboten das vielleicht so abzurechen lassen.
Sie würde das dann auch für mich machen
Re: Hättest Du denn Zeit ?
Antwort von Ellert am 31.07.2021, 19:37 Uhr
huhu
ich muss auf meinen Formularen für die Pflegeversicherung immer die Steuernummer ( oder sowas in der Art, weiss es nicht auswendig) von der Pflegenden eintragen,
allerdings meinte meine Kasse dass es mich nichts angeht ob die noch bei 10 Anderen Verhinderungspflege macht und das versteuert.
Ggf sind Eure Formulare anders, ich weiss nicht warum das die Kasse bei mir wissen will
Re: Hättest Du denn Zeit ?
Antwort von Gi123 am 01.08.2021, 0:48 Uhr
Ich verstehe es irgendwie nicht ?
Was machen sie den wenn ich fragen darf ?
Ich denke das ist alles Steuerfrei die Verhinderungspflege .
???
Antwort von Ellert am 01.08.2021, 10:46 Uhr
Verhinderungspflege bekommt ja nicht die Mutter oder der Vater des behinderten Kindes, die bekommt das um es demjenigen weiterzugeben der diese Verhinderungspflege geleistet hat.
Habt Ihr das noch nie eingereicht ?
Ich VERMUTE ( weiss es nicht sicher) dass es eine Begrenzung gibt wieviele Kinder man "pflegen" darf da auch da ein Passus im Antrag ist
sprich wenn jetzt jemand bei 5 Leuten die Verhinderungspflege leistet kann es sein dass er es als Einnahme versteuern muss
Ganz ganz früher galube ich stand da als Höchstzahl drei...
Aber auch das ändert sich immer
frag einfach nach, dann hast Du die aktuelle Regelung schriftlich.
Re: ???
Antwort von Gi123 am 01.08.2021, 13:20 Uhr
Die andere pflege ich ja überhaupt nicht ich helfe der Mutter leglich mit den Haushalt zu putzen . Das ist Nachbarschaftshilfe nehmt sich das . Meine Tochter muss ich da sowieso Pflege weils mein Kind ist. Ich denke ja das das für beide Kinde gut für die Entwicklung ist die ergänzen sich beide gegenseitig :)
Ich werd enormen mal bei der Pflegekassen nachfragen soweit ich weis ist Sozialleistungen steuerfrei . Außer man macht es als Beruf .
das darfst Du nicht zusammenwerfen
Antwort von Ellert am 01.08.2021, 17:10 Uhr
Wenn Du Verhinderungspflege machst dann pflegst Du ja jemand Fremden und stellst eine Rechnung.
Niedrigschwellige Betreuung ist keine Pflege (also auch keine Verhinderungspflege)
da stellt man die Rechnung und das ist wie Du schreibst Putzen, vorlesen, Rausgehen und Rollischieben. Manche Kassen rechnen das über die sogenannte Nachbarschaftshilfe ab, andere wollen professionelle Dienste haben.
Für eine Person ist das kein Problem,
ich habe nur gefragt ab wann das versteuert werden muss sprich dann auch als beruflich gilt.
Wie habt Ihr das denn bisher abgerechnet ?
Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
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