Geschrieben von philips am 15.12.2009, 15:26 Uhr |
SBA - fragen dazu
Unser SBA kam am Samstag . Ich hatte ja beantragt von Geburt an . Haben sie aber nicht ,sondern erst mit Eingangsdatum vom21.10.09 .
Aber bis 2015 bewilligt . Merkzeichen B H G
Soll ich Widerspruch bezüglich der Bewilligung ab geburt stellen ? Oder lohnt das nicht ? Würde ich die gleichen % ab Geburt zugesprochen bekommen -oder ist es dann anders ?
Ab wann sollte man Pflegegeld beantragen ? Ab 2. Geburtstag oder schon früher ?
Danke schon mal ...
eine traurige Dani ,die es lieber anders hätte . ...alles sch....
- SBA - fragen dazu - philips 15.12.09, 15:26
- Re: SBA - fragen dazu - Schnecke3 15.12.09, 18:02
- Re: SBA - fragen dazu - Prinzchen 15.12.09, 18:06
Forum Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder
Bericht wegen des SBA- Gespräch mit dem Sozialen Dienst
Also, ich kann mir aussuchen und Klage einreichen, dies soll aber anscheinend dauern oder ein halbes Jahr warten und das B neubeantragen. Ich muß es für mich selbst entscheiden. Der Soziale Dienst kann mir bei Antragstellung und Widerspruch helfen, aber nicht bei einer ...
von aby 15.09.2009
Stichwort: SBA
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