Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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SBA - fragen dazu

Thema: SBA - fragen dazu

Unser SBA kam am Samstag . Ich hatte ja beantragt von Geburt an . Haben sie aber nicht ,sondern erst mit Eingangsdatum vom21.10.09 . Aber bis 2015 bewilligt . Merkzeichen B H G Soll ich Widerspruch bezüglich der Bewilligung ab geburt stellen ? Oder lohnt das nicht ? Würde ich die gleichen % ab Geburt zugesprochen bekommen -oder ist es dann anders ? Ab wann sollte man Pflegegeld beantragen ? Ab 2. Geburtstag oder schon früher ? Danke schon mal ... eine traurige Dani ,die es lieber anders hätte . ...alles sch....

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 15:26



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Hallo, wir haben den SBA auf Anhieb von Geburt an bewilligt bekommen (beantragt haben wir ihn, als unser Sohn unkorr. 9 Monate alt war (korr. 6 Monate, ist ein Frühchen)). Ob man da bestimmte Vorraussetzungen erfüllen muss, um ihn von Geburt an zu bekommen, weiß ich nicht. Auswirkungen hat es, soweit ich weiß, auf die Steuervergünstigungen, sonst nichts, von dem ich wüsste. Wir haben ihn von Geburt an 6 Jahre bewilligt bekommen, also bis 2014. Pflegegeld haben wir beantragt, als unser Sohn 15 Monate alt war und haben auf Anhieb die PS I bewilligt bekommen. Uns wurde immer gesagt, vor dem 1. Geburtstag hätte es keinen Sinn, kenne aber jetzt 2 Kinder, die die PS I vor dem 1.Geburtstag bekommen haben.Das kommt aber wohl immer auf die Schwere der Behinderung und den Pflegemehraufwand an. Von daher weiß ich nciht, wie das bei Euch ist..Frag doch mal bei deiner KG, in der Frühförderung oder im SPZ, was die meinen. Ansonsten einfach probieren, wenn es nicht klappt, kannst du es ja einfach ein halbes Jahr später nochmal probieren. Kann deine Gefühle gut verstehen,mir wäre es auch lieber, wenn wir das Alles nicht bräuchten! Aber es erleichtert halt vieles. Gruß, Katja

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 18:02



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Hab auch gerade einen Widerspruch eingelegt, unser SBA wurde auch nicht ab Geburt ausgestellt. Hat wohl steuerliche Vorteile rückwirkend zu beantragen. Wurde aber einfach ignoriert!!!

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 18:06



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Danke für Eure Antworten

Mitglied inaktiv - 15.12.2009, 21:24



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Also es kommt darauf an wann dein Kind geboren wurde! Unser SBA wurde auch ab Geburt genehmigt. Das unsere Tochter im November 2008 geboren wurde, konnte wir die gesamten Steuerlichen Vorteile 2008 noch ausnutzen! Also wurde dein Kind im gleichen Jahr geboren würde ich es so lassen! Das mit der Pflegestufe kommt auch darauf an, wie schwer dein Kind eingeschränkt ist! Wir haben auf Anhieb PS 2 mit knapp einem Jahr bekommen. Hört sich jetzt vielleicht etwas doof an, aber das ist auch Geld was man mitnehmen kann! Ich weiß gut genug, dass man als Eltern von einem schwerst behinderten Kind nichts geschenkt bekommt! LG Ines mit Lea

Mitglied inaktiv - 16.12.2009, 10:10