Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von AnLuDiLeJa am 18.02.2010, 20:23 Uhr

Reiserücktrittsversicherung:

Ich grüße dich, also ich sehe es so, dass der seit Geburt bestehende Herzfehler kein Grund ist, euch die Inanspruchnahme der RRV zu versagen. Das würde ja im Umkehrschluss heißen, dass Herzpatienten nie in Urlaub fahren könnten.
Evtl. fragst du noch mal im Rechtexpertenforum nach. Auf der Grundlage deiner Schilderung, empfehle ich dir aber, auf jeden Fall in Widerspruch gg. diese Entscheidung zu gehen.

Viel Erfolg und deinem Herzkind alles Liebe und Gute
Anne

 
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