Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Trini am 15.07.2009, 10:37 Uhr

Rechtsanspruch???

Ich denke, der Rechtsanspruch auf EINEN Kiga-Platz an fünf Tagen pro Woche für vier Stunden hast auch DU.

Von einer Verlängerungsmöglichkeit der Elternzeit habe ich noch nie gehört.

Du müsstest ja auch ALG 2 beantragen, wenn du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst - frag mal bei der Arge.

Aber, ich möchte iene Lanze brechen für Sonderkindergärten und Sonderschulen.

Mein Urgroßcousin mit DownSyndrom war über Jahre in den Einrichtungen der Lebenshilfe in Neumarkt.
http://www.lebenshilfe-neumarkt.de/index.html
Er hat jetzt als Erwachsener auch eine Arbeit gefunden.
Ich habe selbst in unmittelbarer Nähe zum Wohnheim und den Jura Werkstätten gewohnt.

Das, was U. bei der Lebenshilfe gelernt hat, hätte er als I-Kind in öffentlichen Einrichtungen nieundnimmernicht lernen können.
Es war wirkliche LEBENShilfe. DS-Kinder haben nun mal ihre Grenzen, was sie erlernen können und was nicht. Und in meinen Augen ist es besser, wenn sie innerhalb diser Grenzen gefördert werden, als wenn einer (viele) außerhalb der Grenzen stehen und den Kindern ständig zeigen, was sie ja doch nicht können.

Trini

 
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