Geschrieben von Mama von Joshua am 14.04.2008, 10:08 Uhr |
Krankenzusatzversicherung bei Gendefekt
Nein, musst du nicht, da du die Versicherung abgeschlossen hast, bevor diese Diagnose stand.
Selbst wenn du denen Bescheid gibst, was du aber nicht musst, dürfen sie weder am Beitrag noch an der Leistung etwas ändern, und schon gar nicht den Vertrag auflösen.
Für deinen Sohn gilt der Bestandsschutz
LG
Nicole
- Krankenzusatzversicherung bei Gendefekt - sanna70 14.04.08, 9:50
- Re: Krankenzusatzversicherung bei Gendefekt - Mama von Joshua 14.04.08, 10:08
- Nachtrag - Mama von Joshua 14.04.08, 10:09
- @Mama von Joshua - Sanna70 14.04.08, 10:43
- Re: @Sanna70 - graenna 14.04.08, 19:21
- @Mama von Joshua - Sanna70 14.04.08, 10:43
- Nachtrag - Mama von Joshua 14.04.08, 10:09
- Re: Krankenzusatzversicherung bei Gendefekt - marfanmama 15.04.08, 18:36
- Re: Krankenzusatzversicherung bei Gendefekt - Mama von Joshua 14.04.08, 10:08
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