Chronisch kranke und behinderte Kinder

Hilfe für chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Mama von Joshua am 14.04.2008, 10:08 Uhr

Krankenzusatzversicherung bei Gendefekt

Nein, musst du nicht, da du die Versicherung abgeschlossen hast, bevor diese Diagnose stand.

Selbst wenn du denen Bescheid gibst, was du aber nicht musst, dürfen sie weder am Beitrag noch an der Leistung etwas ändern, und schon gar nicht den Vertrag auflösen.

Für deinen Sohn gilt der Bestandsschutz

LG
Nicole

 
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