Geschrieben von Ellert am 01.08.2021, 17:10 Uhr |
das darfst Du nicht zusammenwerfen
Wenn Du Verhinderungspflege machst dann pflegst Du ja jemand Fremden und stellst eine Rechnung.
Niedrigschwellige Betreuung ist keine Pflege (also auch keine Verhinderungspflege)
da stellt man die Rechnung und das ist wie Du schreibst Putzen, vorlesen, Rausgehen und Rollischieben. Manche Kassen rechnen das über die sogenannte Nachbarschaftshilfe ab, andere wollen professionelle Dienste haben.
Für eine Person ist das kein Problem,
ich habe nur gefragt ab wann das versteuert werden muss sprich dann auch als beruflich gilt.
Wie habt Ihr das denn bisher abgerechnet ?
- Verhinderungspflege - Gi123 30.07.21, 23:31
- Hättest Du denn Zeit ? - Ellert 31.07.21, 13:01
- Frag mal bei Rehakids, die kennen sich da aus... - Ellert 31.07.21, 13:02
- Re: Hättest Du denn Zeit ? - Gi123 31.07.21, 15:24
- Re: Hättest Du denn Zeit ? - Ellert 31.07.21, 19:37
- Re: Hättest Du denn Zeit ? - Gi123 01.08.21, 0:48
- ??? - Ellert 01.08.21, 10:46
- Re: ??? - Gi123 01.08.21, 13:20
- das darfst Du nicht zusammenwerfen - Ellert 01.08.21, 17:10
- Re: ??? - Gi123 01.08.21, 13:20
- ??? - Ellert 01.08.21, 10:46
- Re: Hättest Du denn Zeit ? - Gi123 01.08.21, 0:48
- Re: Hättest Du denn Zeit ? - Ellert 31.07.21, 19:37
- Hättest Du denn Zeit ? - Ellert 31.07.21, 13:01
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