Chronisch kranke und behinderte Kinder

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Geschrieben von Ellert am 01.08.2021, 17:10 Uhr

das darfst Du nicht zusammenwerfen

Wenn Du Verhinderungspflege machst dann pflegst Du ja jemand Fremden und stellst eine Rechnung.
Niedrigschwellige Betreuung ist keine Pflege (also auch keine Verhinderungspflege)
da stellt man die Rechnung und das ist wie Du schreibst Putzen, vorlesen, Rausgehen und Rollischieben. Manche Kassen rechnen das über die sogenannte Nachbarschaftshilfe ab, andere wollen professionelle Dienste haben.

Für eine Person ist das kein Problem,
ich habe nur gefragt ab wann das versteuert werden muss sprich dann auch als beruflich gilt.

Wie habt Ihr das denn bisher abgerechnet ?

 
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