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Geschrieben von Rassel2011 am 29.05.2013, 20:54 Uhr

vor die tür schicken bedeutet hier vor die tür schicken

So einfach vor der Tür lassen geht (eigentlich) nicht. Am Tisch mit Aufgaben, in Sichtweite der Lehrperson oder einer anderen Lehrperson schon. Man kann ja auch die Tür offen lassen. Geht für maximal 15 Minuten. Aufsichtspflicht ist jedoch auch bei bloßem "Vor die Türe schicken" nicht verletzt, weil der Schüler im Normalfall darauf hingewiesen wird, dass er vor der Tür zu warten hat. Ist aber trozdem heikel, da die Kids theoretisch in der Zeit alles Mögliche anstellen können Ich mache es so nicht, schon gar nicht bei jungen Schülern.
Eine ganze Stunde ausschließen ist "Ausschluss vom Unterricht der laufenden Stunde" (auch unter Aufsicht, z. B in der Verwaltung oder einer anderen Klasse und natürlich mit Arbeitsauftragen). Ist das passiert, wird das per Post umgehend den Eltern mitgeteilt, und zwar von der Schulleitung unterschrieben, weil doch ein relativ schweres Fehlverhalten vorliegt.

 
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