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Geschrieben von wunschtraum123 am 29.04.2013, 15:20 Uhr

Würdet Ihr das angeben?

Selbstverständlich solltest du dies angeben. Schließlich wird dann ein Nachteilsausgleich für dein Kind erstellt. Hätte mein Sohn diesen Nachteilsausgleich nicht bekommen, so hätte er immer fast zwei Noten schlechter in Deutsch bekommen.

In den Deutschaufsätzen werden ja schließlich auch Rechtschreibfehler mitgezählt. D.h., wenn deine Tochter in der Rechtschreibung eine fünf oder sechs hat, so wird die ganze Aufsatz Note entsprechend schlecht ausfallen für Sie.

Ähnlich ist es mit den Fremdsprachen. Auch dort gilt dieser Nachteilsausgleich. Bitte gib diese Information an, dann wird man auf dich zu kommen und das therapeutische Gutachten einfordern

 
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