Geschrieben von wunschtraum123 am 29.04.2013, 15:20 Uhr |
Würdet Ihr das angeben?
Selbstverständlich solltest du dies angeben. Schließlich wird dann ein Nachteilsausgleich für dein Kind erstellt. Hätte mein Sohn diesen Nachteilsausgleich nicht bekommen, so hätte er immer fast zwei Noten schlechter in Deutsch bekommen.
In den Deutschaufsätzen werden ja schließlich auch Rechtschreibfehler mitgezählt. D.h., wenn deine Tochter in der Rechtschreibung eine fünf oder sechs hat, so wird die ganze Aufsatz Note entsprechend schlecht ausfallen für Sie.
Ähnlich ist es mit den Fremdsprachen. Auch dort gilt dieser Nachteilsausgleich. Bitte gib diese Information an, dann wird man auf dich zu kommen und das therapeutische Gutachten einfordern
- Würdet Ihr das angeben? - stjerne 29.04.13, 12:53
- Re: Würdet Ihr das angeben? - marie74 29.04.13, 13:05
- Re: Würdet Ihr das angeben? - Luni2701 29.04.13, 21:19
- Re: Würdet Ihr das angeben? - Joy1 29.04.13, 13:13
- Re: Würdet Ihr das angeben? - Pamo 29.04.13, 13:32
- Re: Würdet Ihr das angeben? - 2auseinemholz 29.04.13, 13:35
- Re: Würdet Ihr das angeben? - Mutti69 29.04.13, 14:25
- Re: Würdet Ihr das angeben? - wunschtraum123 29.04.13, 15:20
- Re: Würdet Ihr das angeben? - hosenmatz05 29.04.13, 19:00
- Re: Würdet Ihr das angeben? - Benedikte 29.04.13, 19:15
- @all - stjerne 29.04.13, 21:04
- Re: Würdet Ihr das angeben? - marie74 29.04.13, 13:05
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