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Geschrieben von shinead am 13.02.2015, 10:43 Uhr

Wechsel in die Parallelklasse wg. Problemen

>>ogar die Schulstunde hat er mit den Arbeitsblättern ganz alleine in einem Nebenraum verbracht und das hatte seine Gründe, ob es mir gepasst hat oder nicht.

Gründe hin oder her.
Pädagogisch wertvoll war/ist das nicht, sondern schlichtweg eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
In Hessen z.B. auch gar nicht erlaubt.

Selbst wenn mein Kind vorher nackt auf dem Tisch getanzt hat, hätte ich da ein Fass aufgemacht... (und danach mit den Lehrern eins und über dem Kind ausgegossen).

Zur TE:
Ein Kind - ganz egal was es getan hat - dermaßen auszuschließen wäre für mich tatsächlich ein Grund für eine Beschwerde.
Das ist ja schon Anleitung zum Mobbing bzw. Bossing von der Lehrerin. Dadurch wird ein aufbrausender Junge auch nicht ruhiger. Außer man bricht ihn dadurch... das ist aber eher dann Folter und die psychologischen Folgen würde ich der Pädagogin dann gerne mal erläutern.

 
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