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Geschrieben von wauwi am 22.02.2011, 17:51 Uhr

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Schulrecht Aktuelle Fragen - Antworten Fragen/Antworten Schueler Teilnahme Ferien 
Teilnahme am Unterricht; Fernbleiben vom Unterricht
Kann mein Kind unmittelbar vor oder nach den Ferien vom Unterricht befreit werden?
Das kommt auf den Grund für die beantragte Beurlaubung an. Auf jeden Fall muss nachgewiesen werden, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern. Damit scheiden Beurlaubungen aus, die z.B. den Zweck haben, günstigere Reisetermine wahrnehmen zu können.
Beurlaubungsanträge sind schriftlich und rechtzeitig (mindestens eine Woche vorher) an die Schule zu richten.
vgl.: Runderlass des Kultusministeriums vom 26.03.1980 - BASS 12-52 Nr. 21

 
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