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Geschrieben von shinead am 06.02.2014, 17:47 Uhr

Schulveranstaltungspflicht?

Wie kurzfristig wurde der Termin geändert?

Ich würde generell mal überprüfen, ob es überhaupt zulässig ist, sonntägliche Schulpflichtveranstaltungen anzuberaumen. Immerhin ist der Sonntag KEIN Werktag und die Sonntagsruhe ist gesetzlich geschützt und verfassungsrechtlich verankert (Art. 140 GG).

 
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