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Geschrieben von adara am 06.02.2014, 16:33 Uhr

Schulveranstaltungspflicht?

Unsere Schule beteiligt sich an einem Projekt, wo sich Schulen treffen und die Kinder singen.
Ursprünglich war ein Samstag angedacht und auch so schon an die Eltern weiter gegeben, aber das kollidiert mit der Jubiläumsfeier des hiesigen Sportvereins.
Nu hat man kurzerhand den Termin auf den Sonntag um 11:00 geändert.
Es ist Pflicht für alle Kinder daran teilzunehmen.
Davon abgesehen das unser Pastor not amused ist, kann die Schule die Kinder da in die Pflicht nehmen? Andernfalls wurde gedroht, das keine Klassenfahrten oder Wandertage mehr stattfinden.

 
25 Antworten:

Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von .Anna. am 06.02.2014, 17:12 Uhr

Hallo,

die Schule kann auch Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit zur Pflichtveranstaltung erklären.

Aber als Eltern darf man auch freundlich mitteilen, dass an dem Tag schon lange geplante Familiendinge anstehen (z.B. seit Monaten organisierte Reise zum 80. Geburtstag der Oma). Wenn ihr bzw. dein Kind regelmäßige Verpflichtungen in der Kirche übernommen hat, ist auch das sicher ein Grund, das Kind freundlich zu entschuldigen. Auch die offenbar bereits feststehende Jubiläumsfeier des Sportvereins ist ein guter Grund, sich vom Projekt abzumelden.

Der Schule geht es mit der Erklärung solcher Veranstaltungen zur "Pflicht" und Androhung übler Folgen bei Nichtbeachtung nach meiner Erfahrung einfach darum, die Hemmschwelle fürs Fernbleiben herauf zu setzen. Leider "brauchen" manche solche Zwänge.

Mit einem guten Grund, frühzeitig mitgeteilt, befreit jeder Lehrer ein Kind von der Anwesenheitspflicht.
Da braucht es keinen Konfrontationskurs; willst du aber ja auch erkennbar nicht.

Gruß Anna

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von germanit1 am 06.02.2014, 17:14 Uhr

Mir hat mal 'ne Mutter gesagt, ich sole einfach sagen mein Kind haette Bauchschmerzen, Kopfschmerzen,... gehabt.
Sonntags 'ne Pflichtveranstaltung finde ich nicht so toll.
Soweit ich weiss muessen bei uns die Kommunionkinder sonntags in die Kirche gehen. Das wuerde mit so einem Termin auch nicht passen. Wann Kommunionunterricht ist, weiss ich nicht.

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von shinead am 06.02.2014, 17:47 Uhr

Wie kurzfristig wurde der Termin geändert?

Ich würde generell mal überprüfen, ob es überhaupt zulässig ist, sonntägliche Schulpflichtveranstaltungen anzuberaumen. Immerhin ist der Sonntag KEIN Werktag und die Sonntagsruhe ist gesetzlich geschützt und verfassungsrechtlich verankert (Art. 140 GG).

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von adara am 06.02.2014, 18:01 Uhr

Bis Montag war immer die Rede vom Samstag. Dann kam eine Info, das es der Sonntag ist.
Die Kinder die sich im Vorweg jetzt entschuldigen lassen, müssen die Gebühr für CD und Liederhefte dennoch mit bezahlen.
Ich kann natürlich verstehen das die Schule etwas Druck ausübt, damit die Beteiligung nicht katastrophal ausfällt.
Aber mir steigen die Eltern auf's Dach und auch hier habe ich für den Einen oder Anderen Verständnis.

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von Pamo am 06.02.2014, 18:44 Uhr

Nein, das ist keine Pflicht.

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Re: Da sollen sich doch bitteschön Schule und Kirche unmittelbar die Köpfe einschlagen.

Antwort von Franke am 06.02.2014, 19:32 Uhr

Überhaupt nicht einzusehen, dass Eltern und Kinder zwischen die Fronten geraten.

Abgesehen davon, dass manche Leute sagen werden, Verzeihung, aber da haben wir irgendwas ganz anderes vor.

Bist Du Elternbeiratsvorsitzende?

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von Jule9B am 06.02.2014, 19:44 Uhr

Das ist dann tatsächlich Pflicht - nämlich Schulpflicht. Insbesondere auch deshalb, weil für den Tag ein anderer regulärer Schultag in der Woche freigegeben wird.

Allerdings sollte man ansprechen, dass der Termin kurzfristig geändert wurde, das war nicht sehr geschickt! Solche Pflichttermine sollten langfristig mitgeteilt werden, damit man sich drauf einstellen und den Termin frei halten kann.

Was genau vermittelt man seinem Kind, wenn man die Lehrer anlügt und behauptet, das Kind sei krank gewesen? Dann schreibt man die Lüge auf ein Blatt Papier und gibt die dem Kind mit, damit es sie dem Lehrer übergibt..... also das macht mir irgendwie Bauchweh.

Jule

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von mama von joshua am tab am 06.02.2014, 19:53 Uhr

Kuck mal in die enstsprechende Grundschulordnung, da steht das drin.
Hier in RLP kann der Samstag als verpflichtend deklariert werden, Sonn-und Feiertage nicht. An Samstagen ist den Kindern Gelegenheit zu geben, einen Gottesdienst zu besuchen und auch die Busse muessen von der Schule organisiert werden.

Ich denke nicht, dass man Sonntags von Schulpflicht sprechen kann und ehrlich...falls doch waere mein Kind an dem Tag sicherlich krank oder anderweitig verhindert.Definitiv.

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von ebbydos am 06.02.2014, 19:54 Uhr

Mal davon abzusehen, das die Schule nicht unbedingt so toll handelt mit der Terminverschiebung. Die Veranstaltung ist es wirklich Wert hin zu gehen, die Kinder haben einen riesen Spass dabei gehabt.

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Re: Ein anderer Tag frei?

Antwort von Franke am 06.02.2014, 19:56 Uhr

1. Davon lese ich nichts bei adara.

2. Hoffentlich mit Betreuung in der Schule?

Das kommt sonst auch wieder nicht gut an bei berufstätigen Eltern.


Die Schule soll das richtig anpacken, dann wird es hoffentlich eine gute Beteiligung geben.

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von Pamo am 06.02.2014, 19:59 Uhr

aber auf einen Sonntag kann man so einfach nicht tauschen, das ist kein Werktag - bspw. auch nicht für die Lehrer

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Re: Ein anderer Tag frei?

Antwort von Jule9B am 06.02.2014, 20:01 Uhr

Die Schule ist ja nicht dazu da den Eltern die Kinder zu betreuen, damit die arbeiten gehen können.

Bei uns ist es aber an solchen Tagen meist so, dass die Offene Ganztagsbetreuung dann eine Notfallgruppe einrichtet, die selbstverständlich extra kostet.
J.

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von adara am 06.02.2014, 20:10 Uhr

Ja, ich bin im Elternbeirat tätig.
Von einem Ausgleichstag wurde nichts erwähnt. Wir haben aber noch eine SER Sitzung, wo das mit aufgegriffen werden kann. Könnte aber wir schon erwähnt bei den Eltern nicht so gut ankommen. Von 150 Kindern in der Schule, sind 120 im Ganztag angemeldet. Bei einer Schulung der Lehrer im Herbst, musste die Betreuung von freiwilligen Eltern abgedeckt werden.
Zur Veranstaltung werden Busse gemietet, mit denen die Kinder dorthin kommen. Die Kosten werden noch umgelegt.

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Re: Na toll, wo es so läuft ist Gegenwind aber sehr verständlich.

Antwort von Franke am 06.02.2014, 20:29 Uhr

Am Sonntag muss euer Kind herkommen, "dafür" dürft ihr am Montag gucken, wie ihr es betreut bekommt - oder für Betreuung bezahlen.

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Re: Wie lang dauert das eigentlich?

Antwort von Franke am 06.02.2014, 22:34 Uhr

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Re: Schulveranstaltungspflicht?

Antwort von Birgit67 am 07.02.2014, 9:10 Uhr

wie Ana bereits geschrieben hat: Da es verlegt wurde aufgrund der Sportveranstaltung ist es durchaus eine Pflichtveranstaltung.

Das gleiche gilt ja auch für div. Theaterbesuche unter der Woche die teilweise bis 21/22 Uhr gehen.

Und dass der Samstag Schulfrei ist ist eine freiwillige Vereinbarung der Schulen - sie können jeder zeit wieder Samstagsunterricht einführen von max. 4 Schulstunden - deshalb ist oft der Samstag auch der Tag an dem solche Dinge gemacht werden da er eigentlich ein Schupflichtiger Tag ist.

Und man kann mit jedem sprechen: Mit dem Pastor dass Dein Kind so lange gübt ha und jetzt traurig ist dass es nicht dabei sein kann oder mit den Lehrern dass er eine wichtige Aufgabe in der Kirche hat die man nicht ausfallen lassen kann.

Möglichkeiten gibt es viele.

Als mein Sohn zur Multiplikatorenausbildung in der Schule geschickt wurde betraf das auch den Konfirmantenunterricht am Mittwoch - als mein Sohn es sage reagierte der Pfarrer sehr ungehalten - als ich mit ihm telefonierte war er sofort einsichtig und akzeptierte dass er an diesem Mittwoch nicht am Konfi teilnehmen kann.

Manchmal muss man halt einfach reden - bei Kindern kommt so viel anders an wie es Erwachsene meinen.

z.B.: Mein Sohn wird ausgegrenzt und gemobbt - er war bei der Sozialarbeiterin - sie machte den Vorschlag wenn er will dass er zusammen mit dem Clanführer gegen ihn zu ihr kommt - mein Sohn war völlig panisch als er heimkam weil er fürchtet dann voll ganz unten durch zu sein, er meinte sie macht das jetzt fix aus- als ich anrief bekam ich zur Info: Es war nur ein Vorschlag - es wird nichts gemacht ohne Absprache und Zustimmung - da sieht man mal wieder wie es bei einzelnen ankommen kann.

Gruß Birgit

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schicke bei Anna ein N hinterher - hats ma wieder nicht angenommen auf anhieb :-))

Antwort von Birgit67 am 07.02.2014, 9:11 Uhr

o.t.

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@Jule9B

Antwort von shinead am 07.02.2014, 11:34 Uhr

Die Schule ist aber auch nicht dazu da, mit Singveranstaltungen/Basteltagen o.ä. von ein paar Stunden komplette Schultage zu ersetzten.

Sonntags geht mein Kind nicht in die Schule - Punkt.
Sonntage stehen unter besonderen Schutz, der nur unter bestimmten Bedingungen aufgehoben werden darf und bestimmt nicht innerhalb einer Woche.

Auch Schulen müssen sich an die rechtsstaatlichen Regeln halten. Das ist für viele immer wieder erschreckend, aber eine Tatsache.
Für die Lehrer ist das doch auch unmöglich.

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was ist denn das Problem?

Antwort von Geisterfinger am 07.02.2014, 12:45 Uhr

Das habe ich noch nicht verstanden! Könnt Ihr da nicht? Wollt Ihr da nicht? Wieso ist die Meinung des Pfarrers hierzu von Bedeutung?
Wenn ein Wochenendtermin mir 1 Woche Vorlauf verschoben wird, dann wird es immer Leute geben, die nicht können.
Ich denke Zitate aus dem Schulgesetzt und damit auf Konfrontationskurs gehen, hilft die auch nicht wirklich weiter. Ich würde mich einfach offen und ehrlich an den Organisator wenden und denen sagen, warum du nicht kannst oder willst. Vielleicht hilft ne doodle-Liste, um zu dokumentieren, wie die anderen Eltern dazu stehen. Vieleicht findet sich ein abdere Ersatztermin?

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auf den naechsten Samstag verschieben

Antwort von germanit1 am 07.02.2014, 16:47 Uhr

Ginge das nicht?

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Re: @Jule9B

Antwort von Jule9B am 07.02.2014, 18:01 Uhr

Ja klar ist das nicht schön, aber solche Veranstaltungen sind ja auch oft von "außen" diktiert. Die Lehrer hätten da oft auch was Besseres zu tun, aber müssen sich dem dann ja auch beugen. Ich nehme an, dass es eine veranstaltung mit außerschulischen Kooperationspartnern (Kirche, Chor, sonstwas???) ist und die den Termin vorgeben?
Jule

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Re: @Jule9B

Antwort von adara am 07.02.2014, 19:52 Uhr

Ja. Es ist leider nur dieses Wochenende dafür vorgesehen.

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Re: @Jule9B

Antwort von shinead am 08.02.2014, 10:36 Uhr

Auch wenn der Termin vorgegeben ist, kann man m.E. nicht binnen einer Woche einen "Sonntagsdienst" für Schüler und Lehrer verpflichtend machen. Sonntagsarbeit ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.


Nach § 9 Abs. 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Die Ruhezeit des Arbeitnehmers muss sich mit dem Kalendersonntag decken und für jeden Sonntag mindestens 24 Stunden betragen. Von diesem Grundsatz sieht § 10 ArbZG jedoch Ausnahmen vor, etwa für Polizeibeamte, Rettungsfachpersonal, Feuerwehrleute, Schichtarbeiter oder Krankenhausbedienstete, die für ihren Dienst an diesen Tagen einen Lohnzuschlag erhalten.

Ob die Schulbehörde als zuständiges Aufsichtsgremium einer Sonntagsarbeit mit Ankündigung von nicht mal einer Woche zustimmt? Wohl eher nicht.
Schlussendlich wird es doch hier so enden, dass die Sonntagsarbeit illegal verlangt wird.

Die Gesamtkonferenzen der städtischen Schulen hier haben (zum Glück!) alle entschieden, dass sie an Wochenenden nicht mehr arbeiten werden.

Wenn der Termin von "außen" gesteuert wurde, kann man auch hier nicht einfach Termine auf Sonntage verlegen.

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Bei uns ist immer sonntags Schulfest

Antwort von Henni am 08.02.2014, 19:39 Uhr

und das wissen alle lang im Voraus und somit ist es für Schüler und Lehrer Pflicht. Gehört bei uns zum SCHulleben und Dorfleben einfach dazu!! Warum auch nicht! wer nciht kann der muss eben von den Eltern eine Entschuldigung bekommen, wie bei unterricht etc auch nur eben im Voraus.

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Bei uns ist immer sonntags Schulfest

Antwort von Henni am 08.02.2014, 19:39 Uhr

und das wissen alle lang im Voraus und somit ist es für Schüler und Lehrer Pflicht. Gehört bei uns zum SCHulleben und Dorfleben einfach dazu!! Warum auch nicht! wer nciht kann der muss eben von den Eltern eine Entschuldigung bekommen, wie bei unterricht etc auch nur eben im Voraus.

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