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Geschrieben von .Anna. am 06.02.2014, 17:12 Uhr

Schulveranstaltungspflicht?

Hallo,

die Schule kann auch Veranstaltungen außerhalb der regulären Unterrichtszeit zur Pflichtveranstaltung erklären.

Aber als Eltern darf man auch freundlich mitteilen, dass an dem Tag schon lange geplante Familiendinge anstehen (z.B. seit Monaten organisierte Reise zum 80. Geburtstag der Oma). Wenn ihr bzw. dein Kind regelmäßige Verpflichtungen in der Kirche übernommen hat, ist auch das sicher ein Grund, das Kind freundlich zu entschuldigen. Auch die offenbar bereits feststehende Jubiläumsfeier des Sportvereins ist ein guter Grund, sich vom Projekt abzumelden.

Der Schule geht es mit der Erklärung solcher Veranstaltungen zur "Pflicht" und Androhung übler Folgen bei Nichtbeachtung nach meiner Erfahrung einfach darum, die Hemmschwelle fürs Fernbleiben herauf zu setzen. Leider "brauchen" manche solche Zwänge.

Mit einem guten Grund, frühzeitig mitgeteilt, befreit jeder Lehrer ein Kind von der Anwesenheitspflicht.
Da braucht es keinen Konfrontationskurs; willst du aber ja auch erkennbar nicht.

Gruß Anna

 
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