Geschrieben von mozipan am 10.12.2013, 12:10 Uhr |
Nachtrag
§ 16 Abs. 3 der GrSchulO des Landes Rheinland-Pfalz sagt zu diesem Thema:
Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.
Hierzu ist aber zu beachten: Eine Realschule gibt es nicht mehr und in Kürze erscheint die neue GrSchulO und man wird sehen, wie § 16 Abs. 3 dann lauten wird.
- Gymnasialempfehlung in Rheinland-Pfalz....Zeugnisnoten? - gaby67 10.12.13, 9:27
- Re: Gymnasialempfehlung in Rheinland-Pfalz....Zeugnisnoten? - mama von joshua am tab 10.12.13, 11:17
- Re: Gymnasialempfehlung in Rheinland-Pfalz....Zeugnisnoten? - mozipan 10.12.13, 11:59
- Nachtrag - mozipan 10.12.13, 12:10
- Re: Gymnasialempfehlung in Rheinland-Pfalz....Zeugnisnoten? - RR 10.12.13, 20:10
- wenig differenzierte Zeugnisse - krummenau 11.12.13, 14:56
- Re: DANKE... - gaby67 11.12.13, 10:13
Kopf gestoßen- kleine wunde- zum arzt?
Schriftbild
Im sozialen-emotionalen Bereich muss es sich verbessern....- Ideen, wie?
Ich habe (auch wenn man das bei Nachlesen im Forum kaum glaubt)
Weiterführende Schule: Gymn. oder Sekundarschule?
Deutschunterricht auf Rechtschreibung reduziert?
Rechtschreibregeln
Suche Tipp für Spiele auf Tab für 9-10 jährige Mädels
Wann fing eigentlich die "Lesen durch schreiben"-Zeit an?