Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von mozipan am 10.12.2013, 12:10 Uhr

Nachtrag

§ 16 Abs. 3 der GrSchulO des Landes Rheinland-Pfalz sagt zu diesem Thema:


Eine Empfehlung für das Gymnasium oder die Realschule kann nur ausgesprochen werden, wenn das allgemeine Lern- und Arbeitsverhalten die Empfehlung rechtfertigt und die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht in der Regel mindestens befriedigend, in den übrigen Fächern überwiegend befriedigend sind. Ausnahmen bedürfen einer besonderen pädagogischen Begründung. Vor der Entscheidung der Klassenkonferenz muss den Eltern Gelegenheit zu einem Gespräch gegeben werden.


Hierzu ist aber zu beachten: Eine Realschule gibt es nicht mehr und in Kürze erscheint die neue GrSchulO und man wird sehen, wie § 16 Abs. 3 dann lauten wird.

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.