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Geschrieben von Schneckchenmama am 15.02.2008, 11:29 Uhr

Nachteilsausgleich

Ich habe eine Frage zum Nachteilsausgleich.
Muss das Wort Nachteilsausgleich plus der Note IMMER unter JEDER Leistungskontrolle und unter JEDEM Test stehen?
Darf das auf dem Zeugnis vermerkt werden?
In unserem Freundeskreis bekommt ein Kind Nachteilsausgleich (auditive, visuelle Wahrnehmungsstörungen, motorisch gehandicapt und autistische Züge). Er müht sich sehr ab, lernt und ackert und bekommt doch nur "Nackenschläge". Am meisten ist er über das ständige drunterhängen des Wortes bekümmert und über den Satz: Erhält Förderung nach dem Sonderpädagogikgesetz auf dem Zeugnis. Er besucht eine Regelschule, hat keinen Schulbegleiter und versucht immer mitzumachen (Pausen, Sport usw.) und die Lehrer erkennen das nicht als besondere Leistung an. Mir tun Kinder immer sehr leid, die das durchmachen und der Junge ganz besonders, denn er ist ein netter kleiner Kerl der genau weiß, das er "anders" ist.
LG. Schneckchenmama

 
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