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Geschrieben von Ebba am 18.04.2008, 23:04 Uhr

Mit Skateroller zur Schule?

Zu den Haftungsfragen der GUVV habe ich nachfolgendes gefunden, übrigens auch interessant für die Frage: Mit dem Rad zur Schule erst nach der Fahrradprüfung erlaubt?"

/cit/
Haftungsfragen: Mit dem Fahrrad zur Schule - Das müssen Sie beachten

Fall 1: Auch Grundschüler dürfen mit dem Rad zur Schule kommen
(...)

Begründung:
Der Unfallschutz hängt nicht davon ab, welches Verkehrsmittel vom Kind benutzt wird - ob es per Fahrrad, Roller, Skateboard, Skier oder bei Hochwasser per Boot kommt, spielt für die gesetzliche Unfallversicherung keine Rolle. Alle Schüler sind auf dem Weg von und zur Schule und zu Schulveranstaltungen kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Eine gesetzliche Pflicht für Kinder, im Straßenverkehr beim Fahrradfahren Helme zu tragen, gibt es nicht.
(...)
/cit/
aus: http://tinyurl.com/65qxwr

Zum Versicherungsschutz auch:

http://www.adfc-bayern.de/schulweg.htm

www.dk-content.de/trekkingbike/ pdf-archiv/bauplan/0507_Sicher_zur_Schule.pdf

Liebe Grüße
Ebba

 
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