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Geschrieben von Anke&Lea am 10.06.2009, 8:52 Uhr

Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Hallo,

meine Tochter hat demnächst eine Lesenacht in der Schule (NRW). Problem an der Sache ist das sie genau da eine TaeKwonDo-Gürtelprüfung hat. Jetzt krieg ich zu hören das diese Lesenacht eine Pflichtveranstaltung ist - kann das wirklich sein? Da die Lehrerin meinte Lea könnte die Prüfung ja nächstes mal machen (super Idee nächste Prüfung ist in einem Jahr - angemeldet zur Prüfung ist sie auch schon seit 2 Monaten).

Ich bin nur völligstens verunsichert/verwirrt das eine Übernachtung in der Schule Pflicht sein kann.

LG
Anke

 
25 Antworten:

Re: keine Pflicht aber sicher lustig für dein Kind

Antwort von mini99 am 10.06.2009, 8:54 Uhr

Hallo!
Es kann natürlich nicht verpflichtend sein, aber deiner Tochter würde sicherer ein lustiges Erlebnis entgehen wenn sie nicht mitmachen würde.
Mein Sohn hat nächste Woche Lesenacht und die ganze Klasse freut sich schon riesig darauf. Es gibt Chips, Brötchen etc., sie machen Spiele und ev. eine Nachtwanderung, dass ist doch lustig. Am Morgen bringt eine Mama Frühstück für die ganze Kasse und dann ist Unterricht bzw. Spiel- und Gartenzeit.

Ich würde die Prüfung verschieben und deine Tochter an der Lesenacht teilnehmen lassen.

LG
Traude

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von montpelle am 10.06.2009, 9:14 Uhr

Frag doch die Lehrerin, ob es eine Pflichtveranstaltung ist, dann weißt du es aus sicherer Quelle.

Anosnsten finde ich es mehr als traurig, dass deine Tochter nur teilnehmen würde/müsste, wenn eine Pflichtveranstlatung ist. So klingt es zumindest.

Es gibt übrigens durchaus an Schulen Nachmittags- oder Abendveranstaltungen, an denen die Teilnahme Pflicht ist.

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von Christine-HH am 10.06.2009, 9:19 Uhr

Wieviel Uhr ist denn die Prüfung? Sonst kann Deine Tochter doch einfach danach zur Lesenacht. Das ist wirklich eine tolle Sache, wie eine Klassenreise in klein, so nennt mein Sohn das, der schon zweimal eine Lesenacht mitmachen durfte.
LG Christine

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von JoSam am 10.06.2009, 9:24 Uhr

So eine Gürtelprüfung dauert doch nicht so lange...
Vielleicht kann sie danach kurz duschen, umziehen und ab zur Lesenacht?

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Re: Doch, kann sehr wohl Pflicht sein!

Antwort von Mijou am 10.06.2009, 9:48 Uhr

Hallo,

natürlich können solche Veranstaltungen Pflichtveranstaltungen sein. Die Schulfplicht bezieht sich nicht nur auf die Stunden von 8 bis 13 Uhr, sondern kann sich auch auf Aktivitäten wie Ausflüge oder auch so eine Lesenacht beziehen!

Ich würde mit der Lehrerin auch versuchen, einen zeitlichen Kompromiss auszuhandeln, so dass Deine Tochter später dazustoßen kann.

Grüßle,

H.

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von celmin am 10.06.2009, 10:21 Uhr

Wann genau ist denn die Gürtelprüfung? Ich würde mit der Lehrerin reden und ihr erklären, dass die Gürtelprüfung wichtig ist. Und ganz ehrlich, meine Kinder machen beide Judo und ich würde im Zweifel auch die Gürtelprüfung vorziehen, gerade wenn die nächste erst ein Jahr später stattfindet.
Trotz alledem würde ich versuchen, mein Kind an beiden Veranstaltungen teilnehmen zu lassen. Eine Lesenacht ist eine tolle Sache und fördert die Klassengemeinschaft.
Eine Lesenacht ist schon eine Pflichtveranstaltung. Bei meiner Großen gab es aber Kinder, die wollten einfach nicht dort schlafen. Die wurden dann abgeholt. Vielleicht geht das bei Euch ja auch. Es gibt immer wieder mal Kinder, die nicht aushäusig schlafen wollen/können. Die kann man ja nicht dazu zwingen. Also kann man ja auch bei einer Gürtelprüfung eine Ausnahme machen.

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von sechsfachmama am 10.06.2009, 10:35 Uhr

bei uns in Sachsen sind sämtliche Veranstaltungen, die außerhalb der normalen Schulzeit liegen, keine Pflichtveranstaltungen und deshalb kann auch keiner gezwungen werden, daran teilzunehmen.
Ich würde allerdings auch versuchen, später hinzufahren, weil grad so ne Lesenacht einfach was tolles für die Kinder ist.

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von Pemmaus am 10.06.2009, 10:41 Uhr

Hätte jetzt auch vorgeschlagen, dass deine Tochter nach der Prüfung zur Lesenacht geht. Die Prüfung dauert doch max. 1 Stunde.

LG
Pem

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Ganz klar: Beides!!

Antwort von Trini am 10.06.2009, 10:47 Uhr

Als Judomutter würde ich auch mit der Lehrerin aushandeln, dass Kind zur Gürtelprüfung geht und dann zur lesenacht kommt.
Die längsten Prüfungen haben bei uns 2 Stunden gedauert, aber nur weil Prüflinge für sehr viele Kyu-Grade dabei waren.

Trini

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Re: Beides, das sehe ich auch so.

Antwort von Namens-Fee am 10.06.2009, 11:11 Uhr

Selbst wenn die Lesenacht als Pflichtveranstaltung keine rechtliche Grundlage hätte, auf die ja gerne gepocht wird, würde ich alles daran setzen,d ass mein Kind daran teilnehmen kann - es gibt doch nichts Schöneres als solche Veranstaltungen und ich finde es toll, dass die Lehrer so etwas anbieten!
Schick Deine Tochter zur Gürtelprüfung und bring sie danach gleich in die Schule - so lange wird die Prüfung doch wohl nicht dauern?

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Re: bei uns

Antwort von enomis98 am 10.06.2009, 11:30 Uhr

ist sie keine Pflichtveranstaltung.
Meine Tochter hatte sie leztes Jahr Freitag vor Nikolaus da heben wir das ganze gleich als Weihnachtsfeier gemacht also ab 17 Uhr ging es los mit Abendbrot und Geschenk (Buch) und da am Nächsten Tag auch ein WK für meine Tochter anstand ist sie so lange geblieben bis die anderen Kindern schlafen ging . Also würde ich mit der Lehrerin reden und beim Sport nachfragen wie es am besten geregelt werden kann .LG

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von Agnetha am 10.06.2009, 13:58 Uhr

Da es außerhalb der Schulzeit ist (sogar über Nacht), kann es keine Pflichtveranstaltung sein. Schließlich kann die Lehrerin euch nicht vorschreiben, euer Kind irgendwo übernachten zu lassen.

Es ist schade, dass ihr schon den anderen Termin mit der Gürtelprüfung habt, und sicher würde deiner Tochter die Lesenacht auch Spaß machen, aber im Zweifelsfall würde ich sagen: "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst." Sprich: die Gürtelprüfung ist schon lange verabredet und die wird dann auch gemacht. Ihr könnt ja nicht alles umwerfen wegen eines neuen Termins. Wenn du sie verschieben würdest, wer sagt dir, dass nicht nächstes Jahr wieder überraschend etwas dazwischen kommt?

Ich würde trotzdem die Lehrerin ansprechen und ihr erklären, warum eine Teilnahme deiner Tochter an diesem Tag leider nicht möglich ist. Jeder plant nunmal seine Termine und sie kann nicht erwarten, dass die Leute schlagartig von allem Abstand nehmen, was schon länger geplant ist. Vielleicht gibts ja noch einmal eine Lesenacht?

Agnetha

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von Tathogo am 10.06.2009, 14:02 Uhr

Geht nicht Beides???

Wann ist denn diese Prüfung?Doch sicher Nachmittags oder am frühen Abend?!

Dann kann sie doch anschliessend in die Schule gehen-die sind ja die ganze Nacht da!

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Ja, natürlich Pflicht!

Antwort von Henni am 10.06.2009, 14:23 Uhr

Hallo

ja, Schulveranstalutngen sind in der Regel Pflicht! Natürlich! SOnst kommst du als Shcule irgendwann an denPunkt, wo du ekien kalssenfahrten etc mehr machen KANNST weil immer ien Teil der Kalsse was anderes vorhat.


Und das können sehr wohl auch Termine sonntags (bei uns SHculfest) oder sonst wann sein. natürlich kannst du dann darum bitten, dein Kind von dieser Pflicht zu befreien, also beurlauben lassen, aber ebensogut kannst du ja einen Kompromiss aushandeln, oder?

LG HEnni

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Re: Ja, natürlich Pflicht!

Antwort von Anke&Lea am 10.06.2009, 14:41 Uhr

Kompromissbereit ist die Lehrerin leider nicht - die Prüfung geht bis ca. 21.00 Uhr. Danach dazustoßen ist ihr (Lehrerin) zu spät. Lea ist außerdem sehr begeistert von ihrem Sport (trainiert 3 x die Woche ziemlich hart). Die Lesenacht ist ihr egal - da sowieso nicht die Lehrerin da ist sondern 2 Praktikantinnen.

Betroffen sind in dieser Klasse 3 Kinder. Ich kann es trotzdem nicht verstehen das eine Lesenacht 3 Wochen vorher angekündigt wird und es heißt - rumms Pflichtveranstaltung.

Da ich schon allerlei alternativen durch bin und ich nur gehört haben ... geht nicht ist eine Pflichtveranstaltung wird Lea wohl der Lesenacht einfach so fern bleiben.

LG
Anke

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Re: Lesenacht 2. Klasse Pflichtveranstaltung???

Antwort von Pemmaus am 10.06.2009, 15:09 Uhr

Ich finde das von der Lehrerin sehr traurig.

Wie du schreibst trainieren die Kinder da 1 Jahr hart für. Somit hätten sie ja ein Jahr umsonst trainiert und würden sich das nächste Jahr auf der Stelle drehen. Das kann doch wohl nicht der Wille der Lehrerin sein. Was machen denn die anderen 2? Man kann den Kindern die Schule aber auch mutwillig vermiesen. Ich fasse es nicht. Ich würde mein Kind direkt nach der Gürtelprüfung in der Schule abliefern und fertig.

LG
Pem

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Kann man davon ausgehen, das ein Kind das die 2. Klasse besucht......

Antwort von Pebbie am 10.06.2009, 17:36 Uhr

einen Termin hat, der bis abends 21.00 Uhr geht ???
Wohl eher nicht, deswegen kann ich es vollkommen nachvollziehen das die Lehrerin nicht kompromissbereit ist.
Ich finde es schade, das Deiner Tochter wohl die Geminschaft der Klasse wenig zu bedeuten scheint, sonst würde sie wohl auf die Sportprüfung verzichten.

LG Ute

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Offizielle Befreiung

Antwort von magistra am 10.06.2009, 17:42 Uhr

Bei Sportterminen kann man sich offiziell befreien lassen, indem man einen Schrieb vom Sportverein mit in die Schule bringt und die Bitte, die Tochter von der Lesenacht zu befreien bzw. sie später dazustoßen zu lassen. Solche Befreiungen müssen vom Direktorat genehmigt werden.
Ich würde diesen offiziellen Weg wählen, da die Gürtelprüfung in erst einem Jahr ja sehr spät wäre.

PS Da es ja drei Schüler betrifft: Kann man nicht den Verein fragen, ob es einen Ersatzprüfungstermin für diese drei geben könnte?

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Re: Kann man davon ausgehen, das ein Kind das die 2. Klasse besucht......

Antwort von berita am 10.06.2009, 17:42 Uhr

"Kann man davon ausgehen, das ein Kind das die 2. Klasse besucht......
einen Termin hat, der bis abends 21.00 Uhr geht ???
Wohl eher nicht, deswegen kann ich es vollkommen nachvollziehen das die Lehrerin nicht kompromissbereit ist."

Man kann zwar nicht davon ausgehen, aber wenn die Mutter den Termin nachweisst, sollte man doch soviel geistige Flexibilität besitzen und für diesen speziellen Fall eine Lösung finden.

"Ich finde es schade, das Deiner Tochter wohl die Geminschaft der Klasse wenig zu bedeuten scheint, sonst würde sie wohl auf die Sportprüfung verzichten."

So ein Quark. Wenn du jede Woche hart trainiert hast, um eine Prüfung zu bestehen, würdest du die dann um ein Jahr verschieben, um mit deinen Freundinnen zu übernachten? Bei aller Liebe zur Gemeinschaft, aber da stimmen die Relationen doch nicht.

Ich würde meine Tochter die Prüfung machen lassen. Und wenn es hinterher Ärger gibt, sollen sie mir mal das Gesetz zeigen, nachdem mein Kind in der Schule übernachten muss.

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Wann geht die Prüfung denn los? Als erste drankommen?

Antwort von Vio-1 am 10.06.2009, 17:53 Uhr

HI

Evtl. kann man die Prüfungen der 3 Sportsfreunde gleich an den Anfang legen, damit sie dann noch zur Schulveranstaltung können.
Prüfung ablegen und ab gehts in die Schule.
Zu einer evtl. Feier oder sowas muß man ja nicht bleiben.

Liebe Grüße,
Vio

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Re: Dann steht natürlich im Zeugnis...

Antwort von Mijou am 11.06.2009, 11:51 Uhr

Hallo,

ich finde ehrlich gesagt, dass Schule wichtiger ist als ein Hobby. Sie die Lesenacht schwänzen zu lassen, ist das falsche Signal an Deine Tochter. Man kann nicht von seinem Kind erwarten, dass es die Lehrerin und die Schule ernst nimmt und respektiert, wenn man dies deutlich sichtbar selbst nicht tut, sondern das Hobby an erste Stelle setzt.

Du musst natürlich dann auch in Kauf nehmen, dass im Zeugnis oben die Stunden der Lesenacht als unentschuldigte Fehlstunden auftauchen werden. Ich weiß jetzt nicht, in welcher Klasse Deine Tochter ist. Wenn sie in der 4. Klasse ist, machen unentschuldigte Fehlstunden z.B. bei der Anmeldung auf die weiterführende Schule durchaus einen schlechten Eindruck.

Grüßle,
Mimi

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Lass mal die Kirche im Dorf!!!

Antwort von Trini am 11.06.2009, 12:20 Uhr

Als unentschuldigte Fehlstunden sollte das in keinem Fall gewertet werden, sobald der Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung der Eltern vorliegt.

Und wenn ein Nachkommenn nicht gewünscht wird, ist es halt schwierig.

Trini

PS: Bei uns auf dem Gymnasium ist der Adventsbasar Pflichtveranstaltung, aber mit Entschuldigungsschreiben kann Kind selbstverständlich auch andere fixe Verpflichtungen wahrnehmen.
Unser KFO macht einige wichtige Termine nur Vormittags, da genügt aber auch eine Bestätigung, dass Kind dortwar, damit auf dem Zeugnis die entschuldigte Fehlstunde steht.

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Re: Lass mal die Kirche im Dorf!!!Das IST aber so!

Antwort von Henni am 11.06.2009, 13:51 Uhr

Nicht die ELtern entschuldigen das Kind sondern der Lehrer! Und nur weil dann Eltern irgendeine "entshculdigung" abgeben, ist die noch lange nciht akzeptiert! Das sehen viele Eltern wirklich falsch! rein rechtlich hat mijoz recht!

Und wenn Einem Eltern da doof kommen, dann kann man als LEhrer auch durchaus mal doof reagieren und das tatsächlich ins Zeugnis nehmen. Ich ahbe AUCH schon (alllerdings HS) Stunden als NICHT entschuldigt eingetragen, bei denen Die Schüler mir nen Wisch als Enthsculdigung von den Eltern abgegeben haben. Der Text der Eltern: heir mti entshculdige ICH das fehlen meine Kidnes ist FALSCH, sondenr man bittet den LEHRER um entschuldgung und der kann sich überlegen, ob er das annimmt! Herrje, wir HABEN Schulpflicht udn cniht bloße Unterrichtspflicht!

Natürlich wird es IN DER REGEL anaders gehandhabt..aber rechtlich ist es nun mal SO!

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Also ihr Lehrer habt sozusagen die Herrschaft....

Antwort von Gabn am 11.06.2009, 20:41 Uhr

also ich wundere mich schon, dass um so eine Lesenacht so ein Gedöns gemacht wird (zumal die Lehrerin selber nicht mal anwesend ist) aber als damals hier die Diskussion geführt wurde, als eine Mutter wegen des Schützenfestes und IHREM Alkoholkonsum am Sonntagabend sie das Kind am Montag vom Unterricht befreit haben wollte, da waren doch einige der Forumslehrerinnen sehr nachsichtig.....

Es geht doch hier eindeutig um die unflexible Haltung der Lehrerin, die dem Kind nicht die Möglichkeit gibt noch später die Lesenacht zu besuchen. Schliesslich geht es um eine wichtige Sportprüfung (erst in 1 Jahr nachholbar) und nicht um die Faulheit, die z.B.Henni bei ihren HS Stunden anführt (DAS würde ich als Lehrer auch nicht dulden).

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Wer viel fragt, geht viel irre.

Antwort von Trini am 12.06.2009, 7:52 Uhr

Es ist ausgesprochen trauruig, aber derartige "Hartleibigkeit" provoziert doch, dass man belogen wird.

Wenn man mir einmal so komisch käme, wäre beim nächsten Mal im Vorwege absolute Stille und im Nachhinein gäbe es eine "Bitte um Entschuldigung" weil Kind krank war.

Manchmal könnte ich mir wirklich "aufs Hirn fassen", dass auf der einen Seite ganze Klassen (trotz Schulpflicht) am Tag nach der Erstkommunion leer bleiben d ü r f e n, aber auf der anderen Seite durch einen kurzfristigen "Schultermin" ein lange geplanter Sporttermin nicht wahrgenommen werden soll????????????????

Trini

PS: Dass die Lehrerin selbst nicht dabei ist, steht noch auf einem ganz anderen Blatt!!!!

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