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Geschrieben von Bonnie am 16.01.2010, 12:30 Uhr

Kasse zahlt, wenn die Spange medizinisch nötig ist!

Hallo,

meine Tochter bekommt jetzt auch eine Zahnspange, wegen eines Fehlbisses. Es gibt hier ein Stufensystem: Wenn die Spange dringend nötig ist, zahlt die Kasse. Wenn sie sein kann, aber nicht sein muss, steigt die Eigenbeteiligung. Hat sie nur kosmetische Gründe (weil gerade Zähne schöner sind), bleibt man selbst auf den Kosten sitzen.

Bevor Du also so eine Versicherung abschließt, erkundige Dich genau, in welchen Fällen diese überhaupt zahlt. Wenn Du nämlich jetzt eine Versicherung abschließt, ist es erstens fast immer so, dass erst nach drei bis sechs Monaten der erste Versicherungsfall eintreten darf (schließlich wollen die Versicherungen erst einmal ein wenig einnehmen, bevor sie zahlen).

Und zweitens ist es meist so, dass bei schon bestehendem Wissen um die Fehlstellung die Versicherung Deine Tochter gar nicht aufnimmt. Versicherungen versichern gegen Eventualitäten - sie haben kein Interesse an Kunden, die die betreffende Krankheit bereits sicher haben. Sich ruckzuck noch zu versichern, obwohl die Behandlung bereits vor der Tür steht - da machen die meisten Versicherer nicht mit.

Lass Dir zunächst lieber von Eurer normalen Krankenkasse erklären, was die Kasse sowieso zahlt und was nicht.

Grüßle,

B.

 
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