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Geschrieben von KH am 31.07.2005, 17:40 Uhr

Ist Usus an allen Schulen, okay an den meisten,

dass für beschädigte Bücher eine gewisse Summe bezahlt wird, weil die eben nicht so lange genutzt werden können. Und es ist auch üblich, das Zeugnis erst auszuhändigen, wenn "Schulden", welcher Art auch immer, bezahlt werden. (Allerdings weiß ich nicht, was die Rechtsprechung dazu sagt). Das Büchergeld ist ja eine Idee des Ministerpräsidenten, deshalb werden keine neuen Bücher gekauft, keine Ahnung ob dann in Zukunft solche Schadensersatzansprüche wegfallen.

 
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