Geschrieben von perelin18 am 26.02.2011, 11:58 Uhr |
Im Krankheitsfall: Testherausgabe
An sich gilt ja das Notengeheimnis (also niemanden anderes als Dein Kind + den Lehrer + Euch Eltern geht die Note zunächst mal was an). Das finde ich gut, wenn da auch wirklich drauf geachtet wird + der Lehrer nicht einfach "annimmt", daß es niemandem was ausmacht, wenn auch andere die Note sehen.
Ich würde auch sagen, daß ein Zettel reicht.
- Im Krankheitsfall: Testherausgabe - charty 26.02.11, 11:48
- Re: Im Krankheitsfall: Testherausgabe - perelin18 26.02.11, 11:58
- Re: Im Krankheitsfall: Testherausgabe - liha 26.02.11, 12:50
- Re: Im Krankheitsfall: Testherausgabe - dezemberstern 26.02.11, 15:51
Unterrichten bei Euch auch pädagogische Mitarbeiter?
Schulranzen in pink/rosa, lange bei den Mädels aktuell ?
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Anmeldung rueckgaengig machen, geht das?
Sind hier Grundschullehrer??? Hätte eine Frage
Was kann man blaues austeilen?OT
Elflein
Hat einer Erfahrungen mit dem Moll Maximo forte?? Schreibtsichstuhl!
Eine bestimmt dumme Frage, aber was ist eine "Mittelschule"?